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EuGH stärkt Rechte ausländischer Musiker

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Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte ausländischer Musiker gestärkt, deren Stücke zum Beispiel in Kneipen oder im Radio gespielt werden. Künstler hätten auch dann einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn sie nicht Bürger oder Einwohner eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) seien, teilte der EuGH am Freitag mit (Rechtssache C-265/19).

Hintergrund des Urteils ist ein Streit zwischen zwei irischen Verwertungsgesellschaften über die Aufteilung von Erlösen. Eine von ihnen war dabei der Meinung, dass Künstler aus Drittstaaten in Irland kein Recht auf eine Vergütung hätten. Als Begründung verwies sie darauf, dass auch irische Künstler in anderen Ländern leer ausgingen.

Der Europäische Gerichtshof verwies in seinem Urteil vom 8. September nun unter anderem auf geltendes internationales Recht. Die EU verpflichtet sich in dem Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum über Darbietungen und Tonträger zur Vergütung von Künstlern anderer Vertragsländer, sofern Ansprüche bestehen.

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