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Experten lehnen Änderungen bei Urheberrechtsvergütung mehrheitlich ab

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Urheberrechtsvergütung

Einige (wenige) Stimmen zur Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Urheberrechtsreform (»Zweiter Korb«) am 8.11.2006 in Berlin:



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Quelle: Deutscher Bundestag http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_335/02.html

Experten lehnen Änderungen bei Urheberrechtsvergütung mehrheitlich ab

Rechtsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/HAU) Die in der Novelle der Bundesregierung enthaltenen Änderungen der Urheberrechtsvergütung (16/1828) finden unter Experten wenig Zuspruch. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Der Entwurf sieht vor, die bisher geltenden, staatlich festgelegten pauschalen Vergütungssätze zwischen Elektronikindustrie und Urhebern abzuschaffen. Stattdessen ist vorgesehen, beide Parteien die Regelung der Vergütung aushandeln zu lassen. Professor Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte lehnte die Vorlage ab. Sie sei nicht geeignet, die angemessene Vergütung von Urhebern langfristig zu sichern. Die Anknüpfung der Vergütung an Preise elektronischer Geräte, wie in dem Entwurf vorgesehen, sei rechtspolitisch verfehlt. Es handle sich um urheberrechtsfremde Kriterien, die in keinem Zusammenhang mit dem Wert des Urheberrechts stünden und stattdessen dieses Recht aushöhlten. Benno H. Pöppelmann von der Initiative Urheberrecht sah den Bedarf für eine Neuregelung der Vergütung durchaus gegeben. Diese seien schließlich seit 1985 nicht mehr angehoben worden. Die neuen Regelungen würden jedoch zu einer weiteren Absenkung führen. Ebenfalls für eine Anpassung nach oben plädierte Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Dies habe die Bundesregierung selber in ihrem Verwertungsbericht angeregt. Wenn man nun einer weiteren Einschränkung das Feld bereite, sei das nicht akzeptabel. "Das Gesetz ist ein Irrweg", sagte Professor Artur-Axel Wandtke von der Humboldt Universität Berlin. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene "Selbstregulierung" funktioniere nicht, da keine gleichstarken Partner aufeinander träfen. Es sei mit einer massiven Schlechterstellung der Kreativen zu rechnen. Mit dem Gesetz habe man ein "kulturpolitisches Problem" geschaffen, sagte Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat. Im Mittelpunkt der Vergütungsregelung stünde nicht die Leistung des Urhebers, sondern der Preis elektronischer Geräte. Eigentlich, so Zimmermann, solle der Staat den Schwachen vor dem Starken schützen. Dieses Gesetz schütze jedoch die starke Industrie vor dem schwachen Künstler. Für die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft lehnte Professor Mathias Schwarz das Gesetz ab. Zwar sei im Gesetzestext dem Urheber eine angemessen Vergütung seiner Leistung zugestanden worden, doch werde durch die konkrete Ausgestaltung das Gegenteil erreicht. Befürwortet wurde der Entwurf hingegen von Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Das Vergütungssystem müsse flexibel an die fortschreitende technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dies erfordere eine Abkehr vom System der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze. Es sei zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Bestimmung angemessener Vergütungen in die Hände der beteiligten Parteien lege. Auch Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien begrüßte den Regierungsentwurf. Die Industrie sehe sich nach geltendem Recht vermessenen Forderungen von bis zu 800 Millionen Euro gegenüber. Eine Neuregelung des urheberrechtlichen Vergütungssystems sei daher dringend nötig. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Abgabe auf höchsten fünf Prozent des Verkaufspreises sei sachgerecht und verfassungsrechtlich geboten.

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Quelle : Golem.de http://www.golem.de/0611/48873.html Urheberrechtsnovelle - Mehrheit gegen die Bundesregierung


Klare Fronten bei der Anhörung im Rechtsausschuss

Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die erste Anhörung zur Urheberrechtsnovelle (2. Korb) statt. Schwerpunkte der Anhörung waren die Neuregelung der Urheberabgabe und die Vergütung für die Weiterleitung von Sendungen in Kabel- und Mobiltelefon-Netzen. Die geladenen Experten lehnten Änderungen bei der Urheberabgabe mehrheitlich ab.

Für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Urheberabgabe sprachen sich die Gerätehersteller, in der Anhörung vertreten durch Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), und Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), aus. Alle anderen geladenen Experten - Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ); Reto Hilty vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht; Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalistenverband; Mathias Schwarz von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft; Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels; Artur-Axel Wandtke, Professor für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat - nahmen eine mehr oder minder deutliche, ablehnende Haltung ein. Es war die Rede von "Enteignung der Urheber" und von der Schaffung eines "kulturpolitischen Problems". Artur-Axel Wandtke brachte diese Positionen mit der Aussage "Das Gesetz ist ein Irrweg" auf den Punkt.

Im Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, die bisher geltenden, vom Gesetzgeber festgelegten Vergütungssätze auf Kopiergeräte und Leermedien abzuschaffen und für die Urheberabgabe eine gesetzliche Kappungsgrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises der Geräte einzuführen. Innerhalb dieses Rahmens soll die tatsächliche Höhe der Urheberabgabe durch "Selbstregulation", das heißt in Verhandlungen zwischen Geräteherstellern und Urhebern, bestimmt werden.

Eine solche "Selbstregulierung" könne, so HU-Professor Wandtke, nicht funktionieren, da sich mit Geräteindustrie und Urhebern keine gleichstarken Partner gegenüberstünden. Im Grunde, so Olaf Zimmermann, schützt der vorgelegte Gesetzentwurf die Industrie vor den Künstlern. Benno Pöppelmann und Christian Sprang unterstützen den Vorschlag, die bestehende gesetzliche Regelung beizubehalten. Allerdings sollten die festgelegten Sätze für die Urheberabgabe erhöht werden, was seit der Einführung der gesetzlichen Abgabe auf Leerkassetten im Jahr 1985 nicht mehr geschehen sei. "30 Prozent Inflationsausgleich" sollten es Sprangs Meinung nach schon sein.

In ersten Stellungnahmen signalisierten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und von Die Linke Unterstützung für die Sache der Urheber. "Die Option einer staatlichen Festsetzung oder einer staatlichen Rahmengebung für die Tarife der verschiedenen Gerätetypen wird die Union ... intensiv prüfen", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des rechtspolitischen Sprechers der Union, Jürgen Gehb, und des Rechtspolitikers Günter Krings. Die Linke "hält den rechtspolitischen Ansatz der Novelle für falsch." Sie sieht "eine Enteignung der geistigen Eigentümer" und lehnt den "Systemwechsel im Urheberrecht" ab.

Im zweiten Teil der Anhörung ging es um die Problematik der Vergütung bei der Übertragung von Fernsehprogrammen ("Kabelweitersendung") über neue Kanäle wie zum Beispiel in Mobiltelefon-Netzen.

Zur Anhörung geladen waren Martin von Albrecht vom Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Becker als Vertreter der "Münchner Gruppe", Thomas Dreier (Professor am Institut für Informationsrecht der Universität Karlsruhe), Georgios Gounalakis (Professor für bürgerliches Recht an der Universität Marburg) und Ralf Heublein vom Deutschen Kabelverband.

Während die Privatsender und die Betreiber der Netzwerke in der seit 1998 geltenden gesetzlichen Regelung über die Abgaben eine unzulässige "Doppelvergütung" sehen, setzen sich insbesondere eine Reihe von Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA, im Rahmen der "Münchner Gruppe" dafür ein, die bestehende Regelung beizubehalten.

Nach geltendem Recht sieht Paragraf 20b des Urhebergesetzes vor, dass für die Übertragung von Sendungen in Kabelnetzen Abgaben an Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind. Zugleich werden die Kabelunternehmen (Paragraph 20 Absatz 2) verpflichtet, den Urhebern zusätzlich "eine angemessene Vergütung für die Kabelweitersendung zu zahlen". Bei der Einführung dieses "doppelten Vergütungsanspruches" hatte sich der Gesetzgeber von der Einschätzung leiten lassen, dass die Sender den Urhebern nicht genug für die Nutzung ihrer Werke zahlen würden. Um das zu kompensieren, wurden zusätzlich die Kabelunternehmen zur Zahlung verpflichtet.

Die beiden zur Anhörung eingeladenen Rechtsprofessoren unterstützen in der Auseinandersetzung jeweils eine Seite. Während Georgios Gounalakis in der gesetzlich festgelegten Doppelvergütung eine "versteckte staatliche Subvention zu Gunsten der Urheber und Sendeunternehmen zum Nachteil der Verbraucher" sieht, befürwortete Thomas Dreier ihre Beibehaltung, "weil die Urheber sonst von den Sendern nichts erhalten".

Neben der Beibehaltung des Paragrafen 20b des Urhebergesetzes unterstützen die Verwertungsgesellschaften den Vorschlag des Bundesrates, den Gesetzestext dahingehend zu überarbeiten, dass sein Geltungsbereich "technologieneutral" formuliert wird. Nur so ließe sich mit der technologischen Entwicklung, insbesondere mit der Entwicklung "kabelloser Formen der Weitersendung" Schritt halten. Die gesetzliche Doppelvergütung würde sich somit in Zukunft automatisch auf alle Netzwerke erstrecken, über die sich Sendungen verbreiten ließen. [von Robert A. Gehring] (ji)

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Quelle: de.internet.com http://de.internet.com/index.php?id=2046145&section=Marketing-News

Experten lehnen Änderungen bei Urheberrechtsvergütung ab
Linkspartei: Kreative werden enteignet


Die Mehrzahl der Sachverständigen hat sich in der gestrigen Anhörung zur Novellierung des Urheberrechts gegen den Systemwechsel in der Vergütung ausgesprochen. Der Entwurf sieht vor, die bisher geltenden, staatlich festgelegten pauschalen Vergütungssätze zwischen Elektronikindustrie und Urhebern abzuschaffen. Stattdessen ist vorgesehen, beide Parteien die Regelung der Vergütung aushandeln zu lassen.

Petra Sitte, Fraktionsvizechefin der Fraktion Die Linke im Bundestag: "Die Begrenzung der Vergütungshöhe auf fünf Prozent des Verkaufspreises des Gerätes führt angesichts sinkender Gerätepreise zu massiven Einkommensverlusten bei den Urhebern." Auch wurde von den Sachverständigen kritisiert, dass die Vergütungspflicht erst dann greift, wenn ein Gerät zu mehr als zehn Prozent für Vervielfältigungen genutzt wird. Deshalb begünstigen diese Regelungen vor allem die Geräteindustrie und den Elektronikhandel.

Professor Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte lehnte die Vorlage ab. Sie sei nicht geeignet, die angemessene Vergütung von Urhebern langfristig zu sichern. Die Anknüpfung der Vergütung an Preise elektronischer Geräte, wie in dem Entwurf vorgesehen, sei rechtspolitisch verfehlt. Es handle sich um urheberrechtsfremde Kriterien, die in keinem Zusammenhang mit dem Wert des Urheberrechts stünden und stattdessen dieses Recht aushöhlten.

Benno H. Pöppelmann von der Initiative Urheberrecht sah den Bedarf für eine Neuregelung der Vergütung durchaus gegeben. Diese seien schließlich seit 1985 nicht mehr angehoben worden. Die neuen Regelungen würden jedoch zu einer weiteren Absenkung führen. Ebenfalls für eine Anpassung nach oben plädierte Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

"Das Gesetz ist ein Irrweg", sagte Professor Artur-Axel Wandtke von der Humboldt Universität Berlin. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene "Selbstregulierung" funktioniere nicht, da keine gleichstarken Partner aufeinander träfen. Es sei mit einer massiven Schlechterstellung der Kreativen zu rechnen. Mit dem Gesetz habe man ein "kulturpolitisches Problem" geschaffen, sagte Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat. Im Mittelpunkt der Vergütungsregelung stünde nicht die Leistung des Urhebers, sondern der Preis elektronischer Geräte. Eigentlich, so Zimmermann, solle der Staat den Schwachen vor dem Starken schützen. Dieses Gesetz schütze jedoch die starke Industrie vor dem schwachen Künstler. Für die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft lehnte Professor Mathias Schwarz das Gesetz ab. Zwar sei im Gesetzestext dem Urheber eine angemessene Vergütung seiner Leistung zugestanden worden, doch werde durch die konkrete Ausgestaltung das Gegenteil erreicht.

Befürwortet wurde der Entwurf hingegen von Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Das Vergütungssystem müsse flexibel an die fortschreitende technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dies erfordere eine Abkehr vom System der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze. Es sei zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Bestimmung angemessener Vergütungen in die Hände der beteiligten Parteien lege.

Auch Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien begrüßte den Regierungsentwurf. Die Industrie sehe sich nach geltendem Recht vermessenen Forderungen von bis zu 800 Millionen Euro gegenüber. Eine Neuregelung des urheberrechtlichen Vergütungssystems sei daher dringend nötig. Die im Gesetz vorgesehene Begrenzung der Abgabe auf höchstens fünf Prozent des Verkaufspreises sei sachgerecht und verfassungsrechtlich geboten. (as)

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Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht http://www.urheberrecht.org/news/2851/


Anhörung Zweiter Korb: Experten mehrheitlich gegen Änderungen bei Urheberrechtsvergütung
Streit, ob rechtspolitischer Irrweg oder angemessener Ausgleich zwischen Urhebern und Geräteindustrie

Zu großen Teilen kritisch zeigten sich die Sachverständigen des ersten Teils der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Urheberrechtsreform (»Zweiter Korb«) am 8.11.2006 in Berlin. Dabei ging es zunächst um den bereits im Vorfeld der Anhörung heiß umstrittenen Punkt, von den bisher durch den Staat festgelegten pauschalen Vergütungssätzen zwischen Herstellern von Speichermedien und Vervielfältigungsgeräten auf der einen und Urhebern auf der anderen Seite überzugehen auf eine freie Verhandlung der Sätze durch die betroffenen Parteien selbst.

Auf Seiten der Vertreter der Urheber stießen die Neuregelungen des Gesetzentwurfs auf völlige Ablehnung. Benno H. Pöppelmann von der Initiative Urheberrecht und Christian Sprang vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gestanden zwar grundsätzlichen Handlungsbedarf ein, da die Vergütung seit 1985 nicht mehr angehoben worden sei. Gleichwohl stellten aber die konkreten Änderungsvorschläge eine massive Schlechterstellung von Kreativen dar: Für Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sei die Kopplung der Vergütung an die Gerätepreise rechtspolitsch verfehlt, da sie sich dadurch nicht mehr an dem Wert des Urheberrechts, sondern an einem urheberfremden Kriterium orientiere. Dem pflichtete Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat bei und bezeichnete dies als ein »kulturpolitisches Problem«, während für Artur-Axel Wandtke, Humboldt-Universität, die künftige Aushandlung der Vergütung zwischen den Parteien gar einen »rechtspolitischen Irrweg« darstellte, da es an einem Gleichgewicht der Vertragspartner mangele. Für die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) wies Mathias Schwarz darauf hin, dass die Deckelung der Vergütungsansprüche auf maximal fünf Prozent des Verkaufspreises möglicherweise einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechtsposition der schöpferisch Tätigen darstelle, da nicht mehr die Nutzungshäufigkeit und damit der Schaden am geistigen Eigentum von Bedeutung sei, sondern der Verkaufspreis der Geräte, die der Urheber nicht beeinflussen könne.

Letzteren Punkt griff Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie auf, als er die Abkehr vom System der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze begrüßte. Seiner Ansicht nach müsste die Vergütungshöhe weiter auf drei Prozent abgesenkt werden, wobei als Bemessungsgrundlage nicht der Verkaufspreis, sondern der durchschnittliche Herstellerabgabepreis herangezogen werden sollte. Als Grund für diese Forderung verwies er auf die »dramatisch gesunkenen Umsatzrenditen der Hersteller« bei knapp zwei Prozent, während die Belastungen durch die Urheberrechtsabgaben aufgrund des starken Preisdrucks nicht an die Verbraucher weitergegeben werden könnten. Katrin Bremer zeigte sich für den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) mit der Obergrenze auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises zufrieden, hielt aber einen Prozentsatz von maximal zwei bis drei Prozent ebenfalls für sachgerechter. Zugleich betonte sie, dass diese Deckelung verfassungsrechtlich geboten sei. Denn so werde der mit der Geräteabgabe einhergehende Grundrechtseingriff in die Rechte der Hersteller auf ein verhältnismäßiges Maß begrenzt. Anderenfalls drohten Forderungen von Seiten der Urheber von bis zu 800 Mio. EUR. Diese Ziffer bezeichnete jedoch Becker als falsch, da hierbei außer Acht bleibe, dass der Fünf-Prozent-Satz an denjenigen Anteil des Gerätepreises angelegt werde, zu dem das Gerät für Vervielfältigungshandlungen genutzt werde.

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Weitere Informationen unter : http://www.kulturrat.de/text.php?rubrik=22

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