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Gericht weist Antrag auf Untersuchungsausschuss zu Kulturgütern ab

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Stuttgart (ddp). Der Versuch der SPD, gerichtlich einen Untersuchungsausschuss zum so genannten Kulturgüterstreit in Baden-Württemberg zu erzwingen, ist gescheitert.


Der Staatsgerichtshof wies am Donnerstag in Stuttgart einen entsprechenden Antrag der SPD-Landtagsfraktion als unbegründet ab. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Landtags, der die Einsetzung des Untersuchungsausschuss mehrheitlich abgelehnt hatte.

Die SPD hatte das Gremium im Dezember im Landtag beantragt, um das Verhalten der Landesregierung in dem Streit um badische Kulturgüter zu durchleuchten. Der Antrag war jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP wegen Unzulässigkeit abgelehnt worden, obwohl die Sozialdemokraten über genügend Mandate verfügen, um allein einen Ausschuss auf den Weg zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass das Parlament nicht in laufende Verhandlungen der Landesregierung eingreifen dürfe.

Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs war die Entscheidung des Landtags «rechtmäßig». Die Kontrollkompetenz des Parlaments beziehe sich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Die Richter bemängelten zudem den von der SPD formulierten Untersuchungsauftrag. Dieser sei von teilweise «unzutreffenden» Annahmen geprägt.

Hintergrund des Kulturgüterstreits sind Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land und dem Markgrafenhaus Baden über Eigentumsverhältnisse an Kunstschätzen. Zuletzt war bekannt geworden, dass das Land offenbar einzelne Kulturgüter zurückkaufen wollte, die ihm längst gehören sollen.

Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) wollte ursprünglich badische Handschriften veräußern, um einen Vergleich zu finanzieren. Das Haus Baden sollte so 70 Millionen Euro für die Sanierung von Schloss Salem erhalten. Im Gegenzug wären Kulturgüter, die nach früherer Regierungsdarstellung angeblich dem Adelshaus gehören, in Landesbesitz übergegangen. Die Pläne Oettingers waren international scharf kritisiert worden.