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Klaus Lederer. Foto: Hufner
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Viel Abstand und frische Luft: Berliner Chöre dürfen wieder singen

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Berliner Chöre können ab sofort unter besonderen Bedingungen wieder proben und bei Konzerten auftreten. Nach der am Montag veröffentlichten Aktualisierung der Corona-Bestimmungen für die Kultur ist das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt, wenn bestimmte Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Dabei müssen die Sänger untereinander einen Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen einhalten, zum Publikum sollten mindestens vier Meter Distanz bestehen, teilte die Kulturverwaltung weiter mit.

Eine wichtige Rolle spielt dabei frische Luft. Die Belüftung müsse spätestens 45 Minuten vor Beginn der Probe oder der Vorstellung beginnen und bis zum Ende eingehalten werden. Aufführungen und Proben dürften nicht länger als eine Stunde dauern. Die Lüftungstechnik müsse stets einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellen. Den Besuchern wird empfohlen, ihre Masken nicht nur wie bereits beschlossen bis zum Sitzplatz, sondern wenn möglich das ganze Konzert zu tragen.

Der Landesmusikrat begrüßte die Aktualisierung der Corona-Regelungen. Nun müsse eine Anlaufstelle geschaffen werden, damit ab Herbst ausreichende Räume zur Verfügung stehen, in denen Chöre unter den aktuellen Bedingungen proben und auftreten könnten.

Am 21. Juli hatte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) die nun vorliegende Anpassung der Corona-Regelungen für Chöre angekündigt. Musikverbände und die evangelische Kirche hatten zuvor das Chorverbot als unverhältnismäßig kritisiert.

Beim Singen können sogenannte Aerosole, also Gemische aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen, bis zu eineinhalb Meter nach vorne ausgestoßen werden. Dies haben Wissenschaftler der Universitätskliniken München und Erlangen in einer Versuchsreihe mit dem Chor des Bayerischen Rundfunks (BR) entdeckt.


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