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Ludwig Wright gibt Einblick in sein Homestudio. Foto: L. Wright

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Drangeblieben 2026/03

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Ludwig Wright: Mein Statement zur GEMA-Reform 2026
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Bei der Mitgliederversammlung der GEMA im Mai 2025 hat eine knappe Mehrheit gegen den damaligen Antrag zur Reform der Kulturförderung und der Verteilung in der Sparte E in der Kurie der Komponist:innen gestimmt. Ähnlich bei den Verlagen – nur die Textdichter:innen haben mit großer Mehrheit dafür gestimmt.

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Nun liegt seit Januar 2026 eine überarbeitete Version dieser weitreichenden Reform vor. Ich verstehe die Sorgen vieler E-Komponist:innen. Trotz einiger Mitwirkungsveranstaltungen war das Korsett für Änderungsvorschläge eng.

Bereits im Juni 2025 wurden Leitplanken vorgegeben, die die Richtung der Reform vorgaben. Da überrascht es wenig, dass sich der überarbeitete Antrag grundsätzlich nicht von dem letztjährigen unterscheidet, auch wenn er ausgearbeiteter ist. Die GEMA Reform 2026 setzt eine wahre Überwindung der E- und U-Begriffe um. Ich finde es gut, dass nun die Begriffe L (Live, ehemals U) und CCL (Contemporary Classic Live, ehemals E) diese ersetzen. Das klingt weniger verkopft, anachronistisch und nach Grabenkampf, sondern modern, international und genreoffener.

Zwei weitere Änderungen: Konzert­abrechnungen bei Pauschalverträgen im pädagogischen Bereich sind nun spezifiziert. Dabei wird der Betrag für eine Einzellizensierung eines solches Konzerts als Berechnungsgrundlage für die CCL-Förderung (Fokus CCL) angenommen. Und: Newcomer bei der CCL-Förderung können nun bis zu 40 statt 35 Jahre alt sein.

Ich persönlich habe weiteres Änderungspotenzial innerhalb der Leitplanken beim Einfließen der Wertung E in ein zukünftiges Verfahren der Allgemeinen Förderung gesehen. Ich bin nicht überzeugt, dass selbst mit einer gesonderten Fokus CCL-Säule Urheber:innen nur 50 Prozent von ihrem CCL-Aufkommen als Berechnungsgrundlage für ihre Allgemeine Förderung erhalten. Das Aufkommen der Sparte L hingegen geht weiterhin mit 100 Prozent in die Berechnung ein. Zusätzlich überzeugt mich nicht, dass, um höhere Gruppen innerhalb der Allgemeinen Förderung zu erreichen, das Aufkommen von CCL mit dem der Sparte L (also mit 510 Euro pro Punkt) gleichgesetzt wird. Jedoch gibt es möglicherweise einen anderen Weg: Nämlich, dass Werke, die unter der CCL-Lizenzierung laufen, mit einem besonderen künstlerischen Wert vom Werkausschuss ausgezeichnet werden könnten und damit nur 125 Euro für jeden Punkt erwirtschaften müssten. Das wird man beobachten und evaluieren müssen.

Weiterhin sind die außerordentlichen Mitglieder nicht mehr bei der Förderkommission vertreten. Im Reformvorhaben 2025 wurde ein:e Delegierte:r in den damaligen Fokus-Kultur-Ausschuss entsendet. Jetzt besteht die Förderkommission aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats und drei Mitgliedern des Werkausschusses und somit nur aus ordentlichen Mitgliedern, die nicht von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.

Ich war 2025 bereits für diese Reform. Ich sehe nicht die Folgen eines kulturellen Kahlschlags darin. Die überarbeitete Version bringt kleine Verbesserungen, obwohl für mich die Motivation vieler Ausarbeitungen noch nicht klar ist. Das Wichtigste ist, uns vor Augen zu halten, dass es mit dem Beschluss dieser Reform nicht getan ist. Viel mehr müssen wir als GEMA-Mitglieder die Folgen der Umsetzung begutachten und dann nachbessern. Reformen sind viel Arbeit. Davor dürfen wir uns nicht scheuen.

Ludwig Wright, Komponist, Songwriter und Vorstandsmitglied des Deutschen Komponist:innenverbands

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