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Legales Notenkopieren

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Warum der Lizenzvertrag mit der VG Musikedition unverzichtbar bleibt
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Das Kopieren von Noten gehört für viele Musikpädagog:innen zum Unter­richtsalltag. Gleichzeitig ist es ein Be­reich, der immer wieder unterschätzt wird – rechtlich wie auch in seinen Kon­sequenzen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer geschützte Noten im Unterricht kopiert oder verwendet, be­nötigt eine gültige Lizenz der VG Mu­sikedition. 

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Nach § 53 Abs. 4 UrhG ist das Kopie­ren von Noten ohne Lizenz grund­sätzlich verboten. Anders als bei Bü­chern oder Tonträgern gibt es für No­ten keine Ausnahmeregelung für Un­terrichtszwecke. Kopien zum Proben, Mitlesen, Üben oder zur Schonung der Originale sind ohne Lizenz nicht er­laubt. Das gilt für selbstständig tätige Musikpädagog:innen ebenso wie für Musikschulen. 

Ein häufig anzutreffender Irrtum be­trifft sogenannte „vergriffene“ Noten. Auch diese dürfen nicht kopiert wer­den. Durch Print-on-Demand-Verfah­ren können Verlage Notenausgaben je­derzeit wieder verfügbar machen; der urheberrechtliche Schutz bleibt beste­hen. Gleiches gilt für Transkriptionen, auch wenn sie selbst erstellt wurden. 

Verstöße gegen das Urheberrecht können nicht nur zivilrechtliche Fol­gen haben, sondern im Einzelfall auch strafrechtlich relevant sein – bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Da Kopien im Unterricht nicht als private Nut­zung gelten, betrifft diese Problematik Musikpädagog:innen unmittelbar. 

Nach der Kündigung des früheren bundesweiten Rahmenvertrags gilt ein neuer Vertrag auf Landesebene. Aktuell erhalten Mitglieder des DTKV Hessen eine Ermäßigung von zehn Prozent auf die Lizenzgebühren der VG Musikediti­on. Diese Ermäßigung ist jedoch nicht selbstverständlich: Sie hängt maßgeb­lich von der Zahl der abgeschlossenen Lizenzverträge ab. Bleibt die Beteili­gung gering, droht der vollständige Wegfall der Vergünstigung. 

Die jährliche Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Schüler:innen und stellt eine relevante Betriebsausgabe dar. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit: Mit einer Lizenz dürfen unter anderem Werke bis zu fünf Minuten Spieldauer vollständig, größere Werke bis zu 20 Prozent sowie entsprechende Teile aus Sammelbän­den kopiert und im Unterricht sowie bei Aufführungen verwendet werden. Rund 99 Prozent des gängigen Noten­materials sind damit abgedeckt. 

Neben der rechtlichen Absicherung bleibt auch eine Frage der Fairness: Noten sind geistiges Eigentum von Komponist:innen und Verlagen. Wer regelmäßig mit Kopien arbeitet, nutzt diese Leistung – und sollte dafür einen angemessenen Ausgleich leisten. Der Lizenzvertrag mit der VG Musikedition ist kein bürokratisches Ärgernis, son­dern eine notwendige Grundlage für rechtssicheres und faires Arbeiten im Musikunterricht. Alle freiberuflich tä­tigen Kolleg:innen sind daher aufgeru­fen zu prüfen, ob sie eine Lizenz benö­tigen – und diese gegebenenfalls zeit­nah abzuschließen. 

Wer jetzt handelt, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch dazu bei, beste­hende Rahmenvereinbarungen zu er­halten. Die Hoffnung, dass „schon nie­mand etwas nachweisen wird“, ist ein riskanter Irrtum.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Abschluss eines Lizenzvertrags finden sich auf der Website der VG Musikedition und für den DTKV Hessen auf 

https://www.dtkv-hessen.de/leistungen/ 

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7.3.2026, 15.30 Uhr, Alten- und Pfle­geheim, Seilerstraße 20, 60313 Frank­furt: Schülerkonzert 

7.3.2026, 13–18 Uhr und 8.3., 9–16 Uhr Piano Adventures „Ein solides Funda­ment legen“, Seminar I der Online- Fortbildung für Klavierschüler:innen ab 5–6 Jahren, Info unten! 

14.3.2026, 13–18 Uhr und 15.3., 9–16 Uhr My First Piano Adventure „Grundlagen und Methoden Heft 1“, Seminar M1 der Online-Fortbildung für Klavierschüler:innen ab 4 Jahren, Infos/Anmeldung www.pianoadven­tures.de/event oder christiane@piano­adventures.com 

26.3.2026, 19 Uhr, Budge-Stiftung, Wilhelmshöher Straße 279, 60389 Frankfurt-Seckbach: „Ledorvador“ – Konzert der Generationen 

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