Das Kopieren von Noten gehört für viele Musikpädagog:innen zum Unterrichtsalltag. Gleichzeitig ist es ein Bereich, der immer wieder unterschätzt wird – rechtlich wie auch in seinen Konsequenzen. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer geschützte Noten im Unterricht kopiert oder verwendet, benötigt eine gültige Lizenz der VG Musikedition.
Legales Notenkopieren
Nach § 53 Abs. 4 UrhG ist das Kopieren von Noten ohne Lizenz grundsätzlich verboten. Anders als bei Büchern oder Tonträgern gibt es für Noten keine Ausnahmeregelung für Unterrichtszwecke. Kopien zum Proben, Mitlesen, Üben oder zur Schonung der Originale sind ohne Lizenz nicht erlaubt. Das gilt für selbstständig tätige Musikpädagog:innen ebenso wie für Musikschulen.
Ein häufig anzutreffender Irrtum betrifft sogenannte „vergriffene“ Noten. Auch diese dürfen nicht kopiert werden. Durch Print-on-Demand-Verfahren können Verlage Notenausgaben jederzeit wieder verfügbar machen; der urheberrechtliche Schutz bleibt bestehen. Gleiches gilt für Transkriptionen, auch wenn sie selbst erstellt wurden.
Verstöße gegen das Urheberrecht können nicht nur zivilrechtliche Folgen haben, sondern im Einzelfall auch strafrechtlich relevant sein – bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Da Kopien im Unterricht nicht als private Nutzung gelten, betrifft diese Problematik Musikpädagog:innen unmittelbar.
Nach der Kündigung des früheren bundesweiten Rahmenvertrags gilt ein neuer Vertrag auf Landesebene. Aktuell erhalten Mitglieder des DTKV Hessen eine Ermäßigung von zehn Prozent auf die Lizenzgebühren der VG Musikedition. Diese Ermäßigung ist jedoch nicht selbstverständlich: Sie hängt maßgeblich von der Zahl der abgeschlossenen Lizenzverträge ab. Bleibt die Beteiligung gering, droht der vollständige Wegfall der Vergünstigung.
Die jährliche Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Schüler:innen und stellt eine relevante Betriebsausgabe dar. Gleichzeitig schafft sie Rechtssicherheit: Mit einer Lizenz dürfen unter anderem Werke bis zu fünf Minuten Spieldauer vollständig, größere Werke bis zu 20 Prozent sowie entsprechende Teile aus Sammelbänden kopiert und im Unterricht sowie bei Aufführungen verwendet werden. Rund 99 Prozent des gängigen Notenmaterials sind damit abgedeckt.
Neben der rechtlichen Absicherung bleibt auch eine Frage der Fairness: Noten sind geistiges Eigentum von Komponist:innen und Verlagen. Wer regelmäßig mit Kopien arbeitet, nutzt diese Leistung – und sollte dafür einen angemessenen Ausgleich leisten. Der Lizenzvertrag mit der VG Musikedition ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern eine notwendige Grundlage für rechtssicheres und faires Arbeiten im Musikunterricht. Alle freiberuflich tätigen Kolleg:innen sind daher aufgerufen zu prüfen, ob sie eine Lizenz benötigen – und diese gegebenenfalls zeitnah abzuschließen.
Wer jetzt handelt, schützt sich nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch dazu bei, bestehende Rahmenvereinbarungen zu erhalten. Die Hoffnung, dass „schon niemand etwas nachweisen wird“, ist ein riskanter Irrtum.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zum Abschluss eines Lizenzvertrags finden sich auf der Website der VG Musikedition und für den DTKV Hessen auf
FTKB
7.3.2026, 15.30 Uhr, Alten- und Pflegeheim, Seilerstraße 20, 60313 Frankfurt: Schülerkonzert
7.3.2026, 13–18 Uhr und 8.3., 9–16 Uhr Piano Adventures „Ein solides Fundament legen“, Seminar I der Online- Fortbildung für Klavierschüler:innen ab 5–6 Jahren, Info unten!
14.3.2026, 13–18 Uhr und 15.3., 9–16 Uhr My First Piano Adventure „Grundlagen und Methoden Heft 1“, Seminar M1 der Online-Fortbildung für Klavierschüler:innen ab 4 Jahren, Infos/Anmeldung www.pianoadventures.de/event oder christiane@pianoadventures.com
26.3.2026, 19 Uhr, Budge-Stiftung, Wilhelmshöher Straße 279, 60389 Frankfurt-Seckbach: „Ledorvador“ – Konzert der Generationen
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