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Thema: „Herrenberg-Urteil“

Untertitel
Stellungnahme des DTKV-Hessen zum „Herrenberg-Urteil“
Vorspann / Teaser

Der DTKV Hessen begrüßt nachdrücklich die Schaffung von Festanstellungen an Musikschulen. Diese Maßnahme bietet Musikpädagog:innen dringend benötigte Arbeitsplatzsicherheit und ermöglicht eine kontinuierliche pädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Angesichts der Herausforderungen und Unsicherheiten, denen viele freiberufliche Musiklehrkräfte ausgesetzt sind, betrachten wir feste Anstellungen als entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

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Gleichzeitig erkennen wir die finanziellen Belastungen, die durch feste Anstellungen für viele Musikschulen entstehen. Es ist unabdingbar, dass Städte und Gemeinden diese finanzielle Notlage anerkennen und durch geeignete Förderungen und Zuschüsse kompensieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass Musikschulen, ob in kommunaler Trägerschaft oder als e.V. organisiert, ihrer pädagogischen Aufgabe weiterhin nachkommen und den Lehrkräften faire und angemessene Arbeitsbedingungen bieten können.

Wir fordern daher die politischen Entscheidungsträger auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die finanzielle Stabilität der Musikschulen zu gewährleisten. Eine gezielte Förderung ist notwendig, um die Mehrkosten zu decken und die hohe Qualität der musikalischen Ausbildung in unserem Land zu sichern.

Es kann einige wenige Ausnahmen vom Normalfall der Festanstellung geben:

  • Vertretungsunterricht ohne Nebenpflichten
  • Projektarbeit
  • geringfügige Beschäftigungen unter 6 Wochenstunden bei freier Zeiteinteilung
  • nebenberufliche Tätigkeiten bei Geringfügigkeit (z. B. ein Solocellist unterrichtet 3-4 Schüler in der Musikschule)

Wer nicht angestellt arbeiten möchte, muss dies freiberuflich privat tun.

Wer Lehrkräfte beschäftigt, muss anteilig Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss Nebenkosten tragen, ähnlich wie bei einer Autowerkstatt.

Private Musikschulen, denen die Mittel zur Festanstellung ihrer Lehrkräfte fehlen, können Bedingungen echter Freiberuflichkeit herstellen: keine Zusammenhangstätigkeiten, keine Weisungsgebundenheit und organisatorische Freiheiten bezüglich Ort und Zeit.

Der DTKV Hessen wird sich weiterhin aktiv für die Belange seiner Mitglieder einsetzen und steht im konstruktiven Dialog mit allen relevanten Akteuren, um tragfähige Lösungen für die Zukunft der Musikschulen zu entwickeln.

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