Mit einem Seminar zur Künstlersozialkasse ging die Veranstaltungsreihe „Altersvorsorge für Musiker“ des DTKV Landesverbands Saar in die zweite Runde. Am 27. Juni 2009 war Fred Janssen von der KSK in der Musikhochschule Saarbrücken zu Gast, um die KSK vorzustellen und Fragen der ungefähr 20 Teilnehmer zu beantworten.
Das Publikum bestand ungefähr zur Hälfte aus Studierenden der Hochschule und aus Mitgliedern des Landesverbands, außerdem war das vom DTKV entsandte Beiratsmitglied bei der KSK, Ines Stricker, nach Saarbrücken gekommen.
Nachdem uns in der ersten Veranstaltung im Februar Judith Gräßer von der Deutschen Rentenversicherung Saar allgemeine Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung gegeben hatte, stand nun die für den Musikerberuf besonders wichtige Versicherung über die Künstlersozialkasse auf der Tagesordnung – eine Versicherung, die juristisch als Pflichtversicherung daherkommt, aber dem Sinn nach weniger eine Pflicht als vielmehr ein besonderes Recht für Künstler bedeutet: nämlich das Recht, als Freiberufler zu Bedingungen sozialversichert zu sein, die denen von Angestellten entsprechen.
Herr Janssen referierte ausführlich über die Aufnahmebedingungen und das Procedere der Aufnahme; hiermit stieß er besonders bei den Studierenden unter den Zuhörern auf reges Interesse und viele Rückfragen.
Aber auch viele längst berufstätige Musiker, teils langjährige DTKV-Mitglieder, kamen mit ihren Fragen zum Zug; hier ging es zum Beispiel um Veränderungen der Einkommensschätzung und um Veränderungen im Verhältnis von freiberuflicher und (Teilzeit-) angestellter Tätigkeit, die ja die meisten Kollegen miteinander verbinden.
Das Seminar zeigte großen Informationsbedarf bei den Teilnehmern. Viele Fragen lassen sich schneller und einfacher im Gespräch mit einem persönlichen Gegenüber klären als durch schriftliches Informationsmaterial oder durch eine Darstellung im Internet. Herr Janssen verwies dazu auf die Möglichkeit, sich telefonisch von ihm oder anderen KSK-Mitarbeitern beraten zu lassen; auch zum Ausfüllen des Fragebogens zur Aufnahme in die KSK bot er ausdrücklich telefonische Unterstützung an.
Nur am Rand kam das Thema der Abgabepflicht zur Sprache, obwohl auch hier wichtige Fragen für Freiberufler im Raum standen (etwa bei Zusammenschlüssen mehrerer Musiker in Ensembles oder in Musiklehrer-Kollektiven). Die Saarbrücker Veranstaltung war mit den Problemen der Versicherten schon gut ausgefüllt, bot hierzu viele Informationen und außerdem, in einer Pause bei Kaffee und Kuchen, Gelegenheit zum Austausch unter Kollegen.
Zur Nachahmung in anderen Landes- oder Regionalverbänden des DTKV wird die Veranstaltung wärmstens empfohlen – der Landesverband Saar informiert gerne über den Ablauf und die Organisation des Nachmittags.
Daneben sind auch Frau Stricker (erreichbar über den DTKV) und die DTKV-Bundesgeschäftsstelle Ansprechpartner bei Fragen, die die Vertretung von Musikern gegenüber der KSK betreffen.
Der DTKV engagiert sich hier als Interessenvertretung unseres Berufsstands, zur Zeit insbesondere durch die Gründung einer KSK-Ausgleichsvereinigung.