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Alle Artikel kategorisiert unter »Künstlersozialkasse«

Kulturminister wollen Honorare in Kunstszene besser sichern

06.10.22 (dpa) -
Berlin - Honorare für Künstlerinnen und Künstler sollen künftig besser geregelt werden. Die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder diskutierten dazu am Mittwoch in Berlin eine Struktur, mit der innerhalb der einzelnen Länder faire spartenspezifische Honorare ermittelt werden können. Dazu hatte zuvor eine «Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler» beraten.

Künstlersozialabgabe künftig bei 5,0 Prozent

11.08.22 (dpa) -
Die Künstlersozialabgabe soll im kommenden Jahr von 4,2 auf 5,0 Prozent angehoben werden. Die Abgabe zahlen Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Sie trägt zur Finanzierung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von rund 190.000 selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in Deutschland bei. Wie das Bundesarbeitsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, wird ein Verordnungsentwurf zur Erhöhung der Abgabe nun in der Bundesregierung abgestimmt. Seit 2018 sei der Künstlersozialabgabesatz unverändert geblieben.

Allianz der Freien Künste begrüßt geplante Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz

Die Allianz der Freien Künste begrüßt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplanten Anpassungen im Künstlersozialversicherungsgesetz, die im Rahmen einer umfassenden Novelle des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen sind.

KSK-Abgabe bleibt 2022 stabil

11.04.22 (DTKV) -
Wie die Künstlersozialkasse mitteilt, wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2022 unverändert bei 4,2 Prozent liegen.

DTKV fordert höhere Priorität für den Schutz der freischaffenden Musikerinnen und Musiker

17.11.21 (PM) -
Die Maßnahmen zur Eindämmung der 4. Corona-Welle führen zu massiven Problemen der freiberuflichen Musikerinnen und Musiker. Dazu der Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Prof. Christian Höppner:

Deutscher Musikrat, DTKV und VdM begrüßen geplante Ausnahmeregelung der Künstlersozialkasse zu Nebeneinkünften aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit

04.05.21 (PM-DMR) -
Aufgrund der Corona-Maßnahmen können freiberufliche Musiker/innen seit März 2020 nur sehr eingeschränkt in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten. Doch die bisherigen Regelungen der Künstlersozialkasse (KSK) bringen Kreativschaffende in der Corona-Zeit in Bedrängnis, wenn diese temporär vorrangig in nichtkünstlerischen Arbeitsbereichen ihren Lebensunterhalt verdienen: Ihnen droht der Verlust ihres Versicherungsschutzes.

„Es geht nur gemeinsam“

07.04.21 (Stephanie Schiller) -
Wer freiberuflich Kunst ausübt oder lehrt, kennt sie: die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven. Sie setzt das 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz um, das Freiberuflichen eine ähnliche soziale Absicherung in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ermöglichen soll wie Angestellten. Seit 2005 vertritt Ines Stricker den DTKV-Bundesverband im Beirat der Künstlersozialkasse (KSK), seit 2013 als ordentliches Mitglied. Darüber hinaus repräsentiert sie im Beirat auch den Deutschen Musik­rat als Dachorganisation. Viele DTKV-Mitglieder kennen die Stuttgarterin sicherlich aus Vortragsveranstaltungen und Publikationen als kompetente Expertin in Sachen Sozialversicherung. Für die nmz trafen wir sie im Online-Talk und sprachen mit ihr über ihr Ehrenamt und die Bedeutung der KSK in Zeiten von Corona.

Künstler*in trotz Zweitjob?

29.03.21 (Lisa Basten) -
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie haben sich die Erwerbsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten radikal verändert und wurden in Teilen zum Erliegen gebracht. Kultureinrichtungen waren in allen Lockdown-Varianten früh und umfassend von Schließungen betroffen. Selbst wenn phasenweise Veranstaltungen stattfinden konnten (und hoffentlich bald wieder können!), schmälern Hygiene- und Abstandsregeln sowie Ansteckungsängste die Attraktivität von Kulturorten als Orten der Begegnung, des gemeinsamen Erlebens und Reflektierens.

Deutscher Musikrat fordert gemeinsam mit DTKV und VdM Arbeitsminister Hubertus Heil auf, eine Ausnahmeregelung für Nebenverdienste bei der Künstlersozialkasse zu ermöglichen

10.02.21 (PM-DMR) -
Kreativschaffende, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, müssen laut geltender Regelungen mindestens 51% ihres Einkommens durch künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwirtschaften. Zudem dürfen KSK-Versicherte nur geringfügig, also auf 450-Euro-Basis, aus nichtkünstlerischer Tätigkeit dazu verdienen.

Bund erhöht Mittel für Künstlersozialversicherung

Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. November 2020 beschlossen. Die Bundesmittel dienen der Entlastung der Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.
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