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Hessischer Rundfunk als Musikdiscounter: Umbau von hr2-kultur zur Klassikwelle?

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Die Strukturen und die kulturelle Architektur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks scheint im Umbau zu sein. Offenbar gibt es Pläne, die Kulturwelle des Hessischen Rundfunks zu eine Klassikwelle zu konvertieren, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in mehreren Beiträgen gestern ermittelte. Die Szene reagiert mit „Schock“. Erweisen sich die Reformerinnen am Ende nicht als Sargnägel eines qualitativ offensiven Rundfunks? Ein Kommentar.

Gestern noch hatten wir in unserem Newsletter über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks berichtet, schon überholt einen die Realität. Die FAZ berichtet über mögliche Veränderungen bei der Kulturwelle des Hessischen Rundfunks. „Als eine ‘Schocknachricht’ wie als ‘Zukunftschance’ haben die Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks die Ankündigung ihrer Geschäftsleitung aufgenommen, aus der Kulturwelle HR2 vom 1. April nächsten Jahres an eine Klassikwelle zu machen. Vertreter der hiesigen Kulturszene reagierten mit Unverständnis auf die Pläne,” liest man in einem zweiten Beitrag in der FAZ.

Aktuell können wir uns noch nicht auf eigene Recherchen beziehen. Sollte die Veränderung zur Klassikwelle sich bestätigen, wäre es freilich ein schlechter Aprilscherz. Denn konsequent weitergedacht bedeuten diese Veränderungen, dass man eigentlich ganz aus dem Senden über UKW und DAB+ heraus will. Und da stellt sich natürlich die Frage: Kann man eine reine Klassikwelle dann nicht gleich deutschlandweit vereinheitlicht abstrahlen? Beethovens Achte klingt in Greifswald schließlich auch nicht anders als in Emden, Aachen, Konstanz, Radebeul oder Passau. Graben sich die Kulturwellen damit nicht am Ende ihr eigene Grab?

Die FAZ-Autorinnen schreiben: „Nach Darstellung von Christoph Hammerschmidt, Leiter der Kommunikationsabteilung des Senders, bedeutet die Umstellung keine Sparmaßnahme, sondern ist eine Antwort auf den digitalen Wandel in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, der schwindende Nutzung und Überalterung der Hörer vorgehalten werde.” Damit werden die Grundübel ausgepackt: „Überalterung” und „schwindende Nutzung”. Beides Begriffe, die sich an Quantität orientieren, so als gelte es, Zahlen zu heilen. Man stellt sich dann wirklich als „Musik-Discounter” auf. Das kann es ja nicht sein, was man von einer qualitativ orientierten öffentlich-rechtlichen Anstalt erwarten darf.

Wir bleiben da dran.

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