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Dresden: Gericht lehnt Antrag auf Zulassung des Elbtunnel-Bürgerbegehrens ab +++ Magdeburg: Museen können Kulturgüter ins nationale Verzeichnis eintragen lassen +++
Dresden: Gericht lehnt Antrag auf Zulassung des Elbtunnel-Bürgerbegehrens ab
Dresden (ddp-lsc). Gegner der umstrittenen Waldschlößchenbrücke sind vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, den angestrebten Bürgerentscheid über den Bau eines Elbtunnels juristisch durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag ab.
Es könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die vom amtierenden Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) vorgebrachten Einwände gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens rechtens seien, hieß es zur Begründung. Damit drohe eine Abstimmung der Dresdner, ohne dass deren Rechtmäßigkeit klar sei. Zudem sei es nicht zwingend, dass der Bürgerentscheid am 8. Juni und damit am selben Tag wie die Dresdner Oberbürgermeisterwahl stattfinden müsse.
Die Dresdner Richter ließen ausdrücklich offen, ob Vogels Bedenken zutreffend seien. Sie bezeichneten es als derzeit lediglich nicht ersichtlich, dass dessen Widerspruch «offensichtlich rechtswidrig oder willkürlich» sei.
Gegen die Entscheidung können die Tunnel-Befürworter nun Beschwerde vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Sie hatten in den vergangenen Monaten rund 50 000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt. Ein Tunnel anstelle der Brücke ist aus ihrer Sicht die einzige Möglichkeit, um den UNESCO-Welterbetitel für das Dresdner Elbtal zu erhalten.
Durch die Brücke, deren Bau im November 2007 begann, droht dem Elbtal bereits auf der nächsten Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees vom 2. bis zum 10. Juli im kanadischen Quebec die Titel-Aberkennung.
Der Stadtrat hatte das Tunnel-Bürgerbegehren Ende April für zulässig erklärt, Vogel jedoch dagegen Widerspruch eingelegt. Er begründete dies unter anderem mit mangelhaften Angaben zu den Baukosten. Derzeit prüft das Regierungspräsidium Dresden den Stadtratsbeschluss.
Magdeburg: Museen können Kulturgüter ins nationale Verzeichnis eintragen lassen
Magdeburg (ddp-lsa). Museen und Archive können künftig bedeutsame Kulturgüter ins nationale Verzeichnis eintragen lassen. Kultusminister Jan-Hendrik Olbertz (parteilos) sagte am Dienstag in Magdeburg, nach der neuen Verordnung seien nunmehr Eigentümer von Kultur- oder Archivgut sowie Leiter von öffentlichen Museen, Bibliotheken und Archiven berechtigt, Anträge auf Eintragung in das «Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes» oder in das «Verzeichnis national wertvoller Archive» zu stellen. Bisher war das Antragsrecht nicht konkret geregelt.
Im Verzeichnis erfasste Güter, die nach ihrem Eintrag im Ausland veräußert oder dorthin verbracht wurden, können rechtmäßig zurückgefordert werden. «Damit soll verhindert werden, dass diese bedeutsamen Werke über dunkle Kanäle aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwinden», sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD).
Der an das jeweils zuständige Ministerium zu stellende Antrag sei dann begründet, wenn die Ausführung des Kulturgutes einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde oder wenn das Archiv eine wesentliche Bedeutung für die deutsche politische Geschichte sowie für die Kultur- und Wirtschaftsgeschichte hat.
Eine entsprechende Verordnung gibt es bereits in Brandenburg, Thüringen und Sachsen.