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UNESCO-Abkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt +++ Deutsches Musikarchiv Berlin zieht nach Leipzig +++ Appell zur Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern
UNESCO-Abkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt
In der französischen Hauptstadt Paris beraten Experten aus 190 Staaten ab heute über das UNESCO-Abkommen zum Schutz der kulturellen Vielfalt. Letztendlich soll ein Text verabschiedet werden, um kulturelle Güter und Dienstleistungen von normalen Handelsgütern abzugrenzen.
Damit soll verhindert werden, dass Kultursubventionen oder Gelder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frage gestellt werden. Das Ergebnis der bis 12. Februar dauernden Verhandlungen soll im Oktober von der UNESCO-Generalversammlung ratifiziert werden.
Quelle: BR5 Aktuell
Deutsches Musikarchiv Berlin zieht nach Leipzig
Leipzig/Frankfurt/Main (ddp-bln). Das Deutsche Musikarchiv zieht von Berlin nach Leipzig. Unterkunft werde es im vierten Erweiterungsbau der Deutschen Bücherei Leipzig finden, teilte der Verwaltungsrat der Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main mit.
Der Bau werde im kommenden Jahr begonnen und voraussichtlich 2009 fertiggestellt. Mit der Integration der Sammlung in das Leipziger Haus würden langfristig optimale Arbeitsbedingungen für Benutzer und Beschäftigte des Musikarchivs geschaffen, sagte die Generaldirektorin der Deutschen Bibliothek, Elisabeth Niggemann.
Die Deutsche Bibliothek ist die Nationalbibliothek Deutschlands mit Standorten in Leipzig, Frankfurt und Berlin. In der 1912 gegründeten Deutschen Bücherei Leipzig sind zwölf Millionen Werke archiviert. Das Deutsche Musikarchiv ist die zentrale Sammlung und das musikbibliographische Informationszentrum des Landes. Gesammelt werden alle musikalischen Genres.
http://www.ddb.de
Appell zur Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern
Berlin (ddp). In einem gemeinsamen Appell haben die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände am Freitag an die öffentlichen Einrichtungen in Deutschland appelliert, bei der Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern nicht nachzulassen. In dem Schreiben, das unter anderen Kulturstaatsministerin Christina Weiss (parteilos) und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Johanna Wanka (CDU), unterzeichnet haben, heißt es, auch fast 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs stehe Deutschland unter anderem aufgrund der Kunstraubzüge während der Zeit des Nationalsozialismus national wie international in einer besonderen Verantwortung.
In den vergangenen fünf Jahren seien nach Prüfung durch mehr als 150 Einrichtungen über 3500 Kulturgüter ermittelt worden, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden könne. Über 160 Gemälde, Zeichnungen und Grafiken und mehr als 1000 Bücher seien identifiziert und an die Berechtigten zurückgegeben werden. Zugleich dürften aber die Museen und Einrichtungen nicht nachlassen, weitere Kulturgüter zu suchen und die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg über die Ergebnisse zu informieren.
http://www.lostart.de