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8.5.: kulturpolitik aktuell +++ kulturpolitik

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Eisenach/Meiningen: Bürgerinitiative ruft zu Protesten gegen Thüringer Theater-Fusion auf +++ Dresden: Sachsen beruft Wettiner-Arbeitsgruppe


Eisenach/Meiningen: Bürgerinitiative ruft zu Protesten gegen Thüringer Theater-Fusion auf
Eisenach/Meiningen (ddp-lth). Die Bürgerinitiative «Pro Eisenacher Musiktheater» ruft für Dienstag zu einer Kundgebung vor dem Eisenacher Bürgerhaus auf. Der Protest solle sich gegen die Kürzungspläne der Landesregierung und das Fusionskonzept der Stadtverwaltung richten, teilten die Initiatoren am Montag mit. Sie fürchten vor allem um die Zukunft des Musiktheaters in der Wartburgstadt.
Die Landesregierung will ihre Zuwendungen für Theater und Orchester ab 2009 von 60 Millionen Euro auf etwa 50 Millionen Euro senken. Die Eisenacher Stadtverwaltung plant daher eine Fusion mit dem Meininger Theater. Über das Konzept will der Stadtrat am Dienstag im Bürgerhaus beraten.

Dresden: Sachsen beruft Wettiner-Arbeitsgruppe
Dresden (ddp). Im Streit um die jüngsten Rückforderungsansprüche der Wettiner setzt Sachsens Staatsregierung eine eigene Arbeitsgruppe ein. In ihr sind neben den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, dem Amt für offene Vermögensfragen und der Schlösserverwaltung auch Finanzministerium und Kunstministerium vertreten, wie beide Ressorts am Dienstag in Dresden mitteilten. Das voraussichtlich fünfköpfige Gremium werde am Mittwoch erstmals zusammentreten.
Die ständige Arbeitsgruppe soll mögliche Verhandlungen vorbereiten und dazu unter anderem prüfen, welche der vom ehemaligen Herrscherhaus verlangten Exponate unstrittig zu dem 1945 ohne Entschädigung enteigneten Privateigentum der Wettiner gehören.
Die Ministerien betonten, dass mögliche Vertragsverhandlungen mit den Wettinern erst nach Abschluss intensiver Recherchen aufgenommen werden könnten, für die ein transparentes, verkraftbares und auch von den Wettinern akzeptiertes Verfahren entwickelt werden solle.
Die Wettiner hatten zuletzt von den Kunstsammlungen die Herausgabe von 139 Gemälden gefordert. Dabei berufen sie sich auf eine Öffnungsklausel im Vertrag mit Sachsen von 1999, die Nachforderungen bei Kunstgegenständen möglich macht, für deren Existenz es damals noch keine Hinweise gab. Die Kunstsammlungen hatten daraufhin Recherchen angekündigt, zugleich aber betont, dass die Überprüfung der Herkunft ihrer Bestände viel Zeit in Anspruch nehmen werde.