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Der Versuch der Rechtsträger der Städtischen Bühnen Frankfurt/Main und der Deutschen Oper am Rhein (Düsseldorf/Duisburg), das nichtkünstlerische Personal aus den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes herauszulösen, beschwört eine Arbeitskampfsituation mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di herauf, von der die gesamte deutsche Theaterlandschaft in Mitleidenschaft gezogen wird.
Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) gegen Arbeitskampf an deutschen BühnenHamburg. Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) hält einen Arbeitskampf an den Bühnen nicht für das geeignete Mittel, um den prinzipiellen Konflikt zu lösen, der aus der Zweiteilung der Theaterfinanzierung resultiert.
Die nichtkünstlerischen Mitarbeiter der Theater, um die es in der aktuellen Debatte geht, unterliegen den Regelungen des Öffentlichen Dienstes, zu dessen Finanzierung Länder und Kommunen verpflichtet sind. Die künstlerischen Mitarbeiter, die von der GDBA vertreten werden, werden durch "freiwillige Leistungen" entlohnt. Diese freiwilligen Leistungen sinken, wenn die Mittel für die Pflichtzahlungen nicht mehr reichen. In dieser Lage befinden sich zahlreiche theatertragende Städte.
"Dieser Grundkonflikt läßt sich in Anbetracht der Haushaltsnöte der Öffentlichen Hände nicht mit gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen lösen," so GDBA-Präsident Hans Herdlein. Erforderlich sei vielmehr eine Umsteuerung, nach der auch die Finanzierung des künstlerischen Personals zur öffentlichen Pflichtaufgabe wird. "Es ist Gebot der Stunde, eine Parität in der haushaltsrechtlichen Anlage der Theaterfinanzierung herzustellen," fügt Herdlein hinzu und verweist auf das Sächsische Kulturraumgesetz, das diese Forderung in maßstabsetzender Weise verwirklicht. Die Gleichstellung des künstlerischen und des nichtkünstlerischen Personals ergibt sich sowohl aus den Geboten des Einigungsvertrages (Artikel 35 - Kultur) als auch den Kulturstaatspostulaten der Länderverfassungen. Herdlein fordert, diese Gleichstellung endlich im Rahmen der bevorstehenden Gemeindefinanzreform in Angriff zu nehmen.
Hamburg, 28. März 2002
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