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Originalhandschriften der Musikbibliothek Peters dürfen nicht ausgeführt werden

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Leipzig/Dresden - Die wertvollen Originalhandschriften der Leipziger Musikbibliothek Peters dürfen bislang nicht ins Ausland verkauft werden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden gab dem Freistaat Sachsen recht, ein Verfahren zur Aufnahme der Musikbibliothek in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter eingeleitet zu haben. Das teilte das Verwaltungsgericht am 11. Februar mit. Die für die Musikgeschichte bedeutende Sammlung bewahrt Handschriften unter anderem von Johann Sebastian Bach und Felix Mendelssohn-Bartholdy auf.

Die Handschriften unterlägen wie jedes Eigentum in der Bundesrepublik der Sozialbindung des Grundgesetzes, begründeten die Richter. Die Musikbibliothek Peters umfasst laut Gericht rund 24 000 Einzelstücke. 1938/39 waren die jüdischen Eigentümer vom NS-Regime enteignet worden, seitdem gehörte das Archiv der Stadt Leipzig. 1993 wurde es den Erben des im KZ Auschwitz ermordeten Henri Hinrichsen rückübertragen. Als diese jedoch einzelne Teile ins Ausland verkaufen wollten, stellte der Freistaat das Archiv unter Schutz. Dagegen hatten sich die Eigentümer vor Gericht gewehrt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das Gericht hat die - inzwischen eingelegte - Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Die Stadt Leipzig  hat sich jetzt entschlossen, die Originalhandschriften von Johann Sebastian Bach und Felix Mendelssohn-Bartholdy aus der Musikbibliothek Peters zu kaufen. Kulturbeigeordneter Georg Girardet sagte, damit solle gesichert werden, dass die Schriften in Leipzig blieben. Ihr Wert werde auf mehrere Millionen Euro geschätzt. Bei dem Erwerb von wichtigem Kulturgut gebe es die Unterstützung des Bundes, der Kulturstiftung der Länder und des Freistaates Sachsen. Die Stadt müsse ein Viertel des Geldes aufbringen. Das hoffe sie zu schaffen durch Stiftungen und private Unterstützung. Wenn es gelänge, das Geld aufzubringen, hätte die Stadt ein Vorkaufsrecht.

 

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