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Regierungspräsidium lehnt Dresdner Tunnelbegehren ab

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Dresden (ddp-lsc). Die Dresdner Bürger dürfen vorerst nicht ein weiteres Mal über den umstrittenen Bau der Waldschlößchenbrücke abstimmen. Das Regierungspräsidium Dresden erklärte einen entsprechenden Stadtratsbeschluss für unzulässig.

Der Ende April gefasste Beschluss für eine neue Abstimmung über den Bau eines Elbtunnels statt der Brücke müsse von der Stadt aufgehoben werden, teilte ein Sprecher des Regierungspräsidiums am Donnerstag mit. Zuvor hatte bereits der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) aufgrund rechtlicher Bedenken gegen den Stadtratsbeschluss Widerspruch eingelegt.

In der Begründung der Ablehnung heißt es, dass die Dresdner Bürger anhand der Fragestellung nicht sachgerecht einschätzen könnten, welche Konsequenzen eine Befürwortung oder Ablehnung des Tunnelbegehrens tatsächlich haben würde. Aus Sicht des Regierungspräsidiums fehle damit die «grundlegende Bedingung für ein rechtskonformes Bürgerbegehren».

Die Stadt kann laut Regierungspräsidium innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Danach müsste sich zunächst das Regierungspräsidium wieder mit der Angelegenheit befassen, bevor ein Klageweg vor Gericht beschritten werden kann. Bereits in etwa drei Wochen kommt das Welterbekomitee im kanadischen Quebec zusammen, um auch über die Aberkennung des Welterbetitels für Dresden zu entscheiden.

Mit den Bauarbeiten an der Waldschlößchenbrücke war nach einem jahrelangen Rechtsstreit im November 2007 begonnen worden.