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Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen gescheitert

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Die von EU-Kommissar Charlie McCreevy geplante Verlängerung der gesetzlichen Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre ist am Freitag (27.3.) vorerst gescheitert. Wie golem.de berichtet, konnte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel nicht auf einen einheitlichen Vorschlag einigen.

Der irische EU-Kommissar Charlie McCreevy forderte vor knapp einem Jahr eine Verlängerung der Schutzfristen von Musikaufnahmen auf 95 Jahre. Er bereitete dazu einen entsprechenden Richtlinienvorschlag vor. Der europäische Streit um diese Richtlinie hat nun durch eine Minderheit im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (CORPER) zu einem vorläufigen Ende gefunden. Da es keine einheitliche Position im EU-Rat gibt werden die geplanten Verhandlungen mit dem EU-Parlament verschoben.

Die nmz berichtete mehrfach zum Thema „Schutzfristen für Musikaufnahmen“. Golem.de berichtet weiter, dass es nach dem Scheitern im COREPER unwahrscheinlich ist, dass es noch vor den anstehenden Europawahlen eine Verabschiedung der Richtlinie geben wird. Die tschechische Regierung, die gegenwärtig den EU-Ratsvorsitz innehat, ist nach ihrem Rücktritt im eigenen Land nur noch geschäftsführend tätig. Ihre Handlungsfähigkeit auf EU-Ebene ist damit stark eingeschränkt. Unter diesen Umständen im EU-Rat einen Konsens in der stark umstrittenen Schutzfristfrage herbeizuführen, scheint kurzfristig ausgeschlossen.

Selbst wenn sich der EU-Rat zügig auf einen Kompromiss verständigen würde, wäre noch eine Einigung mit dem EU-Parlament nötig. Dort gibt es nicht wenige Kritiker von McCreevys Plänen. Sollte ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament nötig werden, wird es bis zu den EU-Wahlen sehr wahrscheinlich keine Richtlinie mehr geben können.



 

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