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GDBA-Präsident beklagt mangelndes Faktenwissen über Tarifstrukturen und Haushaltsrecht an den Theatern
Hamburg. Die gegenwärtige Diskussion über Tarifstrukturen an den Theatern ist von mangelndem Faktenwissen geprägt, stellt der Präsident der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA); Hans Herdlein, anklagend fest. In der jüngsten Ausgabe der "bühnengenossenschaft" schreibt er: "Was die Arbeitsbedingungen anbetrifft, da sind sie sich alle schnell einig. Gleich, ob Politiker oder interessierter Laie: Die Tarifverträge sind es, die den Ruin des Theaters bedeuten. Selbst die ausgewiesenen Experten des Theaters, die Intendanten, stoßen in dieses Horn. An ihren öffentlichen Äußerungen gemessen, haben sie im Sozialkundeunterricht meist gefehlt oder nur mit halbem Ohr hingehört, was die Lehrkraft zum Besten gab. Sonst wäre es nicht möglich, dass im gegenwärtigen theaterpolitischen Diskurs Auffassungen vertreten werden, die nur mit ‚ungenügend\' benotet werden können."Ausgangspunkt für Herdleins Kritik ist die gegenwärtige "Modelldiskussion", die in Weimar vom Zaun gebrochen wurde: "In ihr wird das gesamte Tarifwesen am Theater kritisch und ohne jede Kenntnis der Inhalte in Frage gestellt. (…) Dieses Modell liegt im neoliberalen Zug der Zeit: Weg mit den Schutzrechten der Arbeitnehmer, weg mit den Gewerkschaften und ihren Tarifverträgen." Der Tarifvertrag aber diene durch den Schutz der Arbeitnehmer und die Ordnung des Arbeitslebens der Sicherung des sozialen Friedens: "An diese Grundwerte sollen sich diejenigen erinnern, die heute den Mund so voll nehmen und die Gewerkschaften und die von ihnen ausgehandelten Tarifverträge in Bausch und Bogen verdammen. Häufig aus gesicherter Position mit Kündigungsschutz und festen Bezügen argumentierend. Ohne Wissen darüber, dass die Bühnenkünstler nur auf zeitlich befristeten Vertrag angestellt sind, zu ‚frei\' vereinbarten Gagen, die in Richtung Mindestgage tendieren. Ohne jegliche Kenntnis der haushaltsrechtlichen Problematik, nach der Verwaltung und Bühnentechnik als öffentliche Pflichtaufgabe zu finanzieren sind, der künstlerische Bereich aber als "freiwillige Leistung" gilt, die dann zurückzunehmen ist, wenn die Mittel zur Ausfinanzierung der Pflichtaufgaben nicht mehr reichen."
Hamburg, 8. Mai 2002
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