Body
In einem von allen Mitgliedern des DTKV-Präsidiums mitgetragenen "OFFENEN BRIEF" an Achim Dercks, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutsachen Industrie- u. Hansdelskammertages e.V. (DIHT), nimmt Rolf Hempel, Präsident DTKV e.V., Stellung zum Bestreben des DIHT, die Künstlersozialkasse ersatzlos aufzulösen.
HerrnDr. Achim Dercks
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
OFFENER BRIEF: Stellunggnahme des DTKV zum Thema „Abschaffung der Künstlersozialkasse“
Sehr geehrter Dr. Dercks,
mit Besorgnis hat der Deutsche Tonkünstlerverband e. V. (DTKV) die Stellungnahme des DIHK zu den aktuellen Entwicklungen in der Künstlersozialversicherung vom November 2007 zur Kenntnis genommen. In Ihrem Schreiben an Staatssekretär Heinrich Tiemann im Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt es unter anderem:
„Die Wirtschaft hat generell seit langem ordnungspolitische Bedenken bezüglich der Konstruktion der Künstlersozialversicherung (KSV). Die Sonderbehandlung und Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Selbständigen gegenüber denjenigen Selbständigen, die ihre Sozialversicherungs-beiträge alleine aufbringen müssen, ist nicht zu begründen.“
Der Deutsche Tonkünstlerverband als ältester und größter Berufsverband für Musiker mit rund 7.000 Mitgliedern in 16 Landesverbänden vertritt die Interessen u. a. von freiberuflichen Inter-preten, Komponisten und Musikpädagogen.
Im Zusammenhang mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz weisen wir zum einen darauf hin, dass die Industrie zunehmend mit den Angehörigen kreativer Berufe zusammenarbeitet. Ihr mediales Erscheinungsbild wird durch deren Arbeit maßgeblich geprägt. Zum anderen nimmt gerade in diesem kreativen und in besonderem Maße auch im musikalischen Arbeitsumfeld die Zahl der Freiberuflichen in den letzten Jahren zu, hauptsächlich verursacht durch die Bedingungen
auf dem Arbeitsmarkt. Die Künstlersozialversicherung ist besonders unter diesen Gesichtspunkten nicht als Sonderbehandlung oder Bevorzugung zu verstehen, sie räumt den Versicherten lediglich ähnliche Rechte wie Arbeitnehmern ein.
Ihre Forderung, Künstlersozialabgabe nur auf die Honorare von KSK-Angehörigen zu zahlen, würde sich für diese auf dem freien Markt nachteilig auswirken. Die Künstlersozialabgabe ist als solidarische Umlagefinanzierung gedacht. Außerdem führt gerade eine – durch die Neuregelung des Künstlersozialversicherungsgesetzes garantierte – verstärkte Überprüfung der Abgabepflicht von Verwertern zu höherer Abgabegerechtigkeit einerseits und zu niedrigeren Abgabesätzen für die betroffenen Unternehmen andererseits. Es sollte in Ihrem Interesse seine, eine solche verringerte Beitragslast für die von Ihnen vertretenen Betriebe zu fördern.
Auch könnte ein Erlass rückwirkender Abgabezahlungen für berechtigten Unmut bei den Betrieben sorgen, die die Abgabe bisher ordnungsgemäß entrichtet haben. Des Weiteren würde eine Unterscheidung von Künstlern nach KSK-Zugehörigkeit nach unserem Dafürhalten den von Ihnen monierten bürokratischen Aufwand eher erhöhen als verringern.
Der Deutsche Tonkünstlerverband unterstützt in seiner Eigenschaft als Vertreter freiberuflicher Musiker daher ausdrücklich den Einsatz der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Erfassung von Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung. Wir bitten Sie, Ihre diesbezügliche Position noch einmal zu überprüfen.
Prof. Rolf Hempel, Präsident DTKV e.V.
Dienstag, 19. Februar 2008