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Urteil: Opernsänger können ruhig zahnreduziert singen

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(nmz) Ein singender Mund braucht keine Zähne. Denn nur böse Menschen brauchen kräftige Zähne. Die Opernsängerin, der Opernsänger jedenfalls - ist für die Ausübung des Berufes nicht auf einen Vollkeramikzahn angewiesen. Ein Sozialgericht gab der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Recht. Die hatte sich geweigert, solche Kosten als medizinische Leistung zu übernehmen, meldet der SPIEGEL. Gummischmatzen statt Belcanto?

Dresden - Was Recht ist, muss wohl Recht bleiben: Das Dresdner Sozialgericht gab nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der BfA Recht und wies die Klage einer Opernsängerin ab. Das 53-jährige Mitglied des Opernchors der Sächsischen Staatsoper in Dresden hatte sich am rechten oberen Schneidezahn eine metallfreie Keramikkrone einsetzen lassen.

Von den Gesamtkosten musste die Frau etwa ein Drittel selbst tragen, da die BfA die Übernahme des Eigenanteils als ausschließlich berufsbedingte Aufwendung abgelehnt hatte.

Das Sozialgericht wies die Klage der Sängerin ab, da ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass eine preiswertere keramisch verblendete Metallkrone den gleichen Zweck erfüllt hätte. Die Bildung und der Klang der Stimme würden nicht beeinträchtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.