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Waldschlösschenbrücke: Rechtmäßigkeit des Projekts weiter ungeklärt

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Dresden (ddp). Ein Vierteljahr nach Baubeginn der Dresdner Waldschlößchenbrücke ist die Rechtmäßigkeit des Projekts weiter ungeklärt. Es stehe «derzeit noch nicht fest», wann es zu einer mündlichen Verhandlung über die Klagen von Naturschützern kommen werde, teilte das Verwaltungsgericht Dresden am Montag mit.

Hintergrund der Klage von drei Verbänden war die seltene Fledermausart «Kleine Hufeisennase», deren Jagdgebiet durch das Dresdner Elbtal führt. Im Eilverfahren hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht den zuvor vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp am 12. November 2007 gegen Auflagen aufgehoben, woraufhin mit dem Bau begonnen worden war.

Fünf weitere Klagen von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Waldschlößchenbrücke werden den Gerichtsangaben zufolge am 3. April erstmals mündlich verhandelt. So fürchtet ein Wohnungseigentümer um die weitere Vermietbarkeit seines Objekts, ein ansässiger Geschäftsmann um seinen Erfolg als Unternehmer. Ein Anwohner bezweifele die Standfestigkeit der Brücke im Fall eines Hochwassers, hieß es.

Durch den Beginn des Brückenbaus im November 2007 droht dem Elbtal die Aberkennung des Welterbetitels. Darüber will die UNESCO Anfang Juli entscheiden. Brückengegner streben einen Bürgerentscheid für einen Elbtunnel an. Nach eigenen Angaben liegen dafür bereits die benötigten Unterschriften von rund 20 000 wahlberechtigten Dresdnern vor.