Der Sender genießt bei Jazzfans einen guten Ruf. Doch auf seiner UKW-Frequenz soll künftig ein anderes Programm zu hören sein. Zunächst haben aber Richter das Sagen.
Das Berliner JazzRadio kämpft weiter vor Gericht um seine Sendesequenz. Es akzeptiert eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht und hat dagegen Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingelegt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Es sei noch nicht absehbar, wann das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall entscheide. Derzeit liefen noch Fristen zur Stellungnahme.
Das Verwaltungsgericht hatte im Eilverfahren entschieden, dass ab dem 1. Januar 2026 ein auf elektronische Musik ausgerichteter Sender die UKW-Frequenz 106,8 MHz übernehmen darf. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB).
Gericht sah keine Fehler
JazzRadio hält diese Entscheidung für rechtswidrig und zog vor Gericht. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hat die Medienanstalt bei der Vergabe der Frequenzen jedoch einen Beurteilungsspielraum. Die Auswahl könne nur in dem Sinne überprüft werden, ob der Organisation schwerwiegende Fehler unterlaufen seien. Dies war aus Sicht der Richter nicht erkennbar.
Der seit rund 30 Jahren bestehende Jazzsender legte auch gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Der Sender ist nach eigenen Angaben der einzige terrestrische Jazzsender in Deutschland. Er gilt in der Szene als anerkannt und wurde mehrfach ausgezeichnet.