Der Sender ist bei Jazzfans bekannt und beliebt. Doch auf seiner UKW-Frequenz soll künftig ein anderes Programm zu hören sein.
Das Berliner JazzRadio hat vergeblich vor Gericht um seine Sendesequenz gekämpft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Beschwerde des Senders gegen eine Entscheidung der Vorinstanz im Eilverfahren zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte entschieden, dass der Sender pure fm ab dem 1. Januar 2026 die UKW-Frequenz 106,8 MHz übernehmen darf. Dies hatte zuvor die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) entschieden.
Gericht: eingeschränkter Spielraum
Der Medienanstalt stehe bei der Vergabe der Frequenzen ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, so die Richter. Daran gemessen sei es nicht zu beanstanden, dass diese dem auf elektronische Musik und insbesondere auch die Berliner Musik- und Clubszene ausgerichteten Sender den Vorzug gegeben habe in Erwartung eines größeren Beitrags zur programmlichen Vielfalt, hieß es vom Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Damit blieb der seit rund 30 Jahren bestehende Jazzsender erfolglos mit seinem Vorgehen gegen den Verlust seiner Sendelizenz.