Hauptrubrik
Banner Full-Size

8.3.: musikwirtschaft aktuell +++ musikwirtschaft

Publikationsdatum
Body

Sunnyvale: Yahoo vor Launch von Musik-Download +++ München: Landgericht stoppt Link von Heise

Sunnyvale: Yahoo vor Launch von Musik-Download
Sunnyvale (pte) - Yahoo steht kurz vor dem Start eines eigenen Musik-Downloaddienstes. Das berichtet das IT-Portal Cnet unter Berufung auf Unternehmenskreise. Demnach sollte der Service bereits Anfang dieser Woche starten, wurde aber auf das Monatsende verschoben. Partner von Yahoo ist das Online-Musikunternehmen MusicNet. Beide Unternehmen haben dazu keine Stellungnahme abgegeben. Die Ambitionen in Sachen Online-Musik werden mit Spannung beobachtet: Yahoo wird zugetraut, eine ernst zu nehmende Konkurrenz für Apples Markt dominierenden iTunes Music Store zu werden.
Yahoo hat vor allem in den USA eine große und loyale Online-Community und hat sich beim Streaming von Musik und Videos bereits etabliert. Das Yahoo-Webradio Launchcast hat beispielsweise im Januar 2005 mit 2,2 Mio. Usern bei den Ratings von Arbitron und ComScore am Besten abgeschnitten, berichtet Cnet. Das Yahoo-Musikportal Launch wurde bereits in Yahoo Music umbenannt und wird wohl auch den Download-Dienst anbieten.
Auch der Marktforscher Gartner gibt Yahoo aufgrund des bereits bestehenden Traffic seiner Websites gute Chancen, obwohl das Unternehmen bisher keinen eigenen digitalen Musikplayer wie den iPod anbietet. Das Beispiel Apple hat gezeigt, dass die gemeinsame Vermarktung und eine Bindung von Online-Shop und Player das Geschäft pushen. Yahoo hat jedoch im vergangenen Jahr MusicMatch übernommen. Die Musik-Software von MusikMatch wird von einigen Anbietern digitaler Musikplayer verwendet, beispielsweise von Sony und Creative.
Quelle: pte.de

München: Landgericht stoppt Link von Heise
Die Musikwirtschaft hat am Montag beim Landgericht München erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitschriftenverlag Heise erwirkt, der einen Beitrag zur Umgehung des Kopierschutzes von DVDs publiziert hatte.
Auf seiner Internetseite hatte der Verlag einen Bericht über einen Software-Hersteller veröffentlicht, der so genannte Knack-Tools zur Vervielfältigung kopiergeschützter CDs und DVDs anbietet. Da Angebot, Vertrieb und Nutzung solcher Software in Deutschland jedoch illegal sind, kann auch das Setzen eines Links zur Anbieterwebsite nicht geduldet werden. Nachdem der Verlag wegen des unzulässigen Beitrags bereits von einigen Musikunternehmen abgemahnt worden, aber nicht einsichtig gewesen war, wurden seitens der Rechteinhaber weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Das Landgericht München bestätigte nun das Anliegen der Rechteinhaber, sich gegen die unerlaubte Vervielfältigung von geschützten Werken zur Wehr zu setzen.
Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verlag die Beihilfe zur Verbreitung von Knack-Tools durch das Setzen eines Links zu dem illegalen Angebot. Hiermit wurde dem Anliegen der Musikfirmen weitgehend entsprochen, den Zugang zu solchen illegalen Angeboten über einen Link nicht zuzulassen. Der Verlag muss nun den Link entfernen. Allerdings hält das Landgericht München den Bericht mit Werbeaussagen über das Tool und eindeutigen Beschreibungen über die Nutzungsmöglichkeiten der illegalen Software noch für zulässig, die Rechteinhaber prüfen insoweit ein weiteres Vorgehen.

IFPI e.V. / Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.