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Berlin. »Wir erwarten von der Bundesregierung, dass im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 eine Neureglung der Besteuerung ausländischer Künstler erfolgt«, fordert Regine Möbius, Kunst- und Kulturbeauftragte der ver.di.
Die anzustrebenden Veränderungen der Besteuerung müssen für den internationalen Kulturaustausch deutliche finanzielle Vereinfachungen und Erleichterungen bringen und sie müssen »europarechtsfest« sein, um unseren gemeinsamen Geltungsanspruch auf Kultur legitim zu halten. Die geplante Absenkung des Steuersatzes auf 15 Prozent sowie die Beibehaltung der Regelung, dass bis zu einem Honorar von 250 Euro keine Steuer anfällt, sei zu begrüßen – jedoch habe der Plan, die bestehende Staffelregelung zu streichen, nach der bei einem Honorar zwischen 250 bis 500 Euro nur 10 Prozent Steuern anfallen, eine Verschlechterung insbesondere für den »kleinen Kulturaustausch« zur Folge. ver.di begrüßt den Vorschlag, sich am niederländischen Modell der Besteuerung ausländischer Künstler zu orientieren.Das würde ihnen ermöglichen, so sie in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen leben, ihr Einkünfte aus Deutschland nur im Land ihres Wohnsitzes besteuern zu müssen. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll der Steuerabzug für im Ausland ansässige Künstler an den Besteuerungsrechten der Doppelbesteuerungsabkommen ausgerichtet werden. Diese Vereinfachung ist jedoch nicht für darstellende Künstlerinnen und Künstler vorgesehen. Sie einzubeziehen, »damit könnte endlich auch ein Dauerärgernis für darbietende Künstlerinnen und Künstler sowie für ihre Veranstalter der Vergangenheit angehören«, so Möbius.
Quelle: ver.di – Bereich Kunst und Kultur