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Bundesjustizministerium legt ersten Gesetzentwurf für eine Lösung vor- Gemeinsame Stellungnahme der Phonoverbände und der GEMA.
P R E S S E M I T T E I L U N G - Hamburg, 04.04.2002"Die Funktionsfähigkeit des Musikmarktes ist derzeit durch massenhaftes - legales wie illegales - Brennen von CDs und durch Internet-Piraterie in existenzbedrohender Weise gestört", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände. "Wir begrüßen es, dass das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Regelung dieser brennenden Probleme vorgelegt hat, auch wenn der Entwurf an einigen Stellen noch verbesserungsfähig ist."
Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erklärt für die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Verleger: "Der vorgelegte Referentenentwurf ermöglicht eine schnelle Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben. Doch kann dies nur ein erster Schritt sein, wie im Entwurf selbst hervorgehoben wird. Zu begrüßen ist die im Gesetzesentwurf vorgenommene Klarstellung, dass die Vergütungspflicht für das private Kopieren unabhängig davon besteht, ob diese mit analoger oder digitaler Technologie vorgenommen wird."Veranlasst durch zwingende internationale Vorgaben enthält die vorgeschlagene Novelle des Urheberrechtsgesetzes für die Musikwirtschaft wichtige Impulse. Tonträgerhersteller werden in ihren Bemühungen unterstützt, sich bzw. ihre Produkte gegen unkontrolliertes Klonen zu schützen. Die von ihnen eingesetzten Kopierschutztechnologien dürfen zukünftig nicht umgangen werden. Einen Rechtsanspruch auf das Anfertigen von Kopien zum privaten Gebrauch bei kopiergeschützten Produkten soll es nach dem Gesetzentwurf auch zukünftig nicht geben. Dort, wo keine technische Kontrolle möglich ist, bleibt es bei der Zulässigkeit der Privatkopie gegen pauschale Vergütung. Mit der ausdrücklichen Regelung von Online-Rechten für Urheber, ausübende Künstler und Tonträgerhersteller wird außerdem der Rechtsrahmen für funktionierende Geschäftsmodelle im Internet geschaffen werden.
"Der Referentenentwurf beseitigt nicht die derzeit zu beobachtenden Missbräuche bei der privaten Vervielfältigung und enthält noch Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Bekämpfung illegaler Musikangebote im Internet," so Gerd Gebhardt. "Wir unterstützen aber die Absicht des Justizministeriums, die Umsetzung der europäischen Vorgaben schnellstens - noch vor der Sommerpause - zu vollziehen. Die Diskussionen um notwendige weitere Verbesserungen des Rechtsrahmens zur Sicherung funktionsfähiger Marktbedingungen muss unbedingt fortgesetzt werden, gerade auch im Hinblick auf künftige Modelle zur Regelung der Privatkopie."
Prof. Dr. Reinhold Kreile: "Dringend ist dann auch die angemessene Erhöhung der Vergütungen für das private Kopieren erforderlich, wie sie bereits die Bundesregierung im zweiten Vergütungsbericht vorgeschlagen hat."
In einem "Forum der Rechteinhaber" wird derzeit an einer gemeinsamen Position zu dem Gesetzentwurf gearbeitet. Ziel ist es, die Interessen von Kreativen und Produzenten zu bündeln, wie dies bereits im Oktober letzten Jahres in einer gemeinsamen Stellungnahme von vierzehn Urheberrechtsorganisationen gelungen ist.
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