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Die Europäische Kommission will die Schutzrechte für Tonaufnahmen und Tonträger in der EU von 50 auf 95 Jahre verlängern. Damit würden frühe Aufnahmen der Beatles & Co., die nach der derzeitigen Regelung schon bald gemeinfrei wären, auch weiterhin geschützt bleiben.
Am Mittwoch (16.7.08) verabschiedete die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der die Verlängerung der Schutzdauer von Tonaufnahmen und Tonträgern von 50 auf 95 Jahre vorsieht. Künstler und Industrie würden gleichermaßen von der längeren Schutzfrist profitieren, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission.Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen, so die EU-Kommission.
Die zusätzlichen Einnahmen aus der erweiterten Schutzdauer sollen auch der Tonträgerindustrie helfen, sich an das Internet-Zeitalter anzupassen und ihre Investitionen in neue Talente aufrechtzuerhalten, begründete die EU-Kommission ihren Vorschlag.
"Ich werde alles daransetzen, um sicherzustellen, dass ausübende Künstler über ein angemessenes Einkommen verfügen und es auch künftig eine europäische Musikindustrie geben wird", sagte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, der die Verlängerung der Schutzfristen vorgeschlagen hatte.
(nmz/bl) - Dass es bei dem Beschluss nicht nur um die angemessene Entlohnung des ausübenden Künstlers geht und wie wenig sinnvoll diese Entscheidung ist, ist in einem nmz-Artikel von Jens Uwe Völmecke zu lesen:
Gefährliches Drehen an sensibler Schraube - Zur Debatte um die Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen