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Berlin (ddp-nrd). Die Briefe von Schriftsteller Günter Grass an den früheren Bundeswirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) unterliegen dem Urheberschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung des Autors abgedruckt werden. Das entschied das Kammergericht Berlin im Rechtsstreit des Literaturnobelpreisträgers mit der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ).
Die Richter hätten bereits am 27. November das ausgesprochene Veröffentlichungsverbot des Landgerichts Berlin vom 23. Januar bestätigt und die Berufung der Zeitung dagegen zurückgewiesen.Nach Angaben des Göttinger Steidl Verlages ist das Hauptsacheverfahren in dieser Auseinandersetzung noch anhängig. Das bestätigte der FAZ-Justiziar, Claas-Hendrik Soehring, auf ddp-Anfrage. Die mündliche Verhandlung beim Landgericht Berlin sei für Sommer nächsten Jahres terminiert.
Grass hatte sich gegen die Publikation mit dem Argument gewehrt, dass es sich bei den Schreiben um persönliche Briefe an Schiller gehandelt habe. In zwei Briefen aus den Jahren 1969 und 1970 hatte Grass an den SPD-Politiker appelliert, über seine NS-Vergangenheit offen zu sprechen. Die Texte waren am 29. September 2006 in der «FAZ» publiziert worden, nachdem sich Grass in seiner Autobiografie «Beim Häuten der Zwiebel» zu seiner Vergangenheit als Mitglied der Waffen-SS bekannt hatte.