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IDAGIO – Streamingdienst für Klassische Musik schließt Insolvenzverfahren erfolgreich ab

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Die IDAGIO GmbH , Streamingservice für Klassische Musik, hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach rund vier Monaten erfolgreich abgeschlossen. Das Amtsgericht Charlottenburg wird das Verfahren in Kürze aufheben, nachdem die Gläubiger dem vom Unternehmen vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt haben. Damit sind sowohl das umfassende Musikangebot der Streamingplattform als auch sämtliche Arbeitsplätze gesichert. 

„Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere Abonnentinnen und Abonnenten sowie für das gesamte Team“, erklärt Geschäftsführer Erwin Stürzer , der das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung leitete. Unterstützt wurde er dabei von Rechtsanwalt Olaf Schubert und dem Sanierungsexperten Dr. Christian Matiebel . Zum Sachwalter wurde durch das Amtsgericht Dr. Sven Kirchner von der Kanzlei Münzel & Böhm bestellt.

Trotz der Insolvenz konnte der Geschäftsbetrieb während der gesamten Sanierungsphase ohne Unterbrechung fortgeführt werden. „Alle Beteiligten haben sich klar zum Geschäftsmodell bekannt und die Fortführung ermöglicht. Ich freue mich, dass die IDAGIO GmbH nun mit einem neuen Gesellschafter gestärkt in die Zukunft gehen kann“, so Stürzer weiter. 

Im Verlauf des Verfahrens wurden zunächst leistungswirtschaftliche Maßnahmen umgesetzt, bevor mit dem Insolvenzplan die finanzwirtschaftliche Neuordnung erfolgte. „Die Gläubiger haben den gemeinsam erarbeiteten Insolvenzplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin einstimmig angenommen“, berichtet Dr. Matiebel. Sachwalter Dr. Kirchner ergänzt: „Ich bin zuversichtlich, dass es gelungen ist, Arbeitsplätze zu sichern und die Fortführung des Unternehmens dauerhaft zu gewährleisten.“ 

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens übernehmen der Berliner Musikunternehmer Ki Soo Lee und sein Geschäftspartner Jim Chang aus Singapur die Gesellschaft. Der Einstieg der neuen Gesellschafter eröffnet IDAGIO neue Perspektiven für die Weiterentwicklung und Internationalisierung des Streamingangebots. Eine drohende Stilllegung und damit der Verlust von Arbeitsplätzen konnte abgewendet werden. 

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