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In der Auseinandersetzung zwischen den deutschen Tonträgerherstellern, vertreten durch die IFPI, und der GEMA hat nunmehr die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt am 12. April 2005 ihren Einigungsvorschlag vorgelegt und damit die Rechtsposition der GEMA voll bestätigt.
Die Schiedsstelle hat entschieden, dass der bisherige Normalvertrag, und zwar auf jeden Fall für den Zeitraum vom 1.1.2000 bis 31.12.2005, unverändert gilt. Der Lizenzsatz soll danach auch weiterhin 9,009 % vom Händlerabgabepreis betragen. Zuderm bekräftigte die Schiedsstelle die bisherigen Minima- und Maxima-Regelungen. Den Argumenten der Tonträgerhersteller für eine Absenkung der Lizenzhöhe ist die Schiedsstelle nicht gefolgt. Ebenso wurde der Antrag der IFPI auf Reduzierung der Lizenz für medienbeworbene Tonträger zurückgewiesen.Bekanntlich geht es in diesem Verfahren um die Forderung der IFPI, den bisherigen Vergütungssatz für CDs von 9,009 % auf 5,6 % abzusenken. Dieser Forderung hatten sich die GEMA, die Autoren (Komponisten, Textdichter) sowie die Musikverleger von Anfang an widersetzt.
Ob die IFPI den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle annehmen oder nunmehr die ordentlichen Gerichte anrufen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: DMV
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http://nmz.de/kiz/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=953…