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"SZ" und "FAZ" verlieren vor Gericht

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Frankfurt/Main/München (ddp). Im Rechtsstreit um die Verwertung ihrer Buchkritiken haben die «Süddeutsche Zeitung» und die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» («FAZ») erneut eine Niederlage erlitten. Der Internetanbieter «perlentaucher.de» darf weiter überarbeitete Buchrezensionen Dritter auf seiner Website veröffentlichen und weiterverkaufen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag.

Das Gericht hatte die Klage der beiden Zeitungsverlage bereits in der ersten Instanz zurückgewiesen. «Perlentaucher.de» bearbeitet Buchrezensionen aus Zeitungen und veröffentlicht deutlich kürzere Fassungen davon auf seiner Website. Diese Texte werden außerdem an Online-Buchhändler verkauft. Ein generelles Verbot solcher Kurzfassungen könne nicht ausgesprochen werden, weil die öffentliche Beschreibung des Inhalts eines Werkes nach dessen Veröffentlichung «grundsätzlich jedermann zustehe». Zudem könne gerade in der Komprimierung eines Textes «eine eigenständige schöpferische Leistung liegen«, urteilte der 11. Zivilsenat, ließ aber eine erneute Revision zu (Az. 11 U 75/06 und Az. 11 U 76/06).

»Nach dem Verlauf des Berufungsverfahrens und insbesondere der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt ist das Urteil für uns überraschend«, sagte »FAZ«-Justitiar Claas-Hendrik Soehring auf ddp-Anfrage. Das Urteil stelle »eine Niederlage für alle Urheber« dar. Für die Prüfung einer möglichen Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wolle die »FAZ» jedoch zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Der Sprecher des Süddeutschen Verlages, Sebastian Berger, sagte mit Blick auf eine mögliche Revision, dies stehe noch nicht ganz fest. Die Tendenz hierzu bestehe aber. Erst einmal werde jedoch die schriftliche Urteilsbegründung von ihren Juristen geprüft. «Wir halten unsere Rechtsauffassung nach wie vor für richtig», fügte Berger hinzu.