Düsseldorf/Bad Doberan (ddp). Im Rechtsstreit um die Namensrechte von Frank Zappa hat die Witwe des 1993 verstorbenen US-Rockstars eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf lehnte nach Angaben einer Sprecherin die Klagen von Gail Zappa am Mittwoch ab. Die Klägerin war als Vertreterin des «Zappa Family Trust» unter anderem gegen den einzigen deutschen Zappa-Fanclub und die Veranstalter des Musikfestivals «Zappanale» vor Gericht gezogen.
Unter anderem wollte sie dem Veranstalter verbieten, weiter ein Fest mit dem Namen «Zappanale» auszurichten. Darüber hinaus wollte sie auch gerichtlich die Produktion von T-Shirts mit dem Bildmotiv des Zappa-typischen Bartes untersagen.
Das Gericht befand jedoch, dass die Bezeichnung «Zappanale» für das in Bad Doberan stattfindende Rockkonzert in Erinnerung an Frank Zappa keine Verletzung der Rechte der Witwe ist. Auch der typische Zappa-Bart darf wie bisher auf T-Shirts oder Postern weiter abgebildet werden. Das Zeichen ist aus Sicht des Gerichts mit Motiven der Witwe nicht verwechselbar.
Der Vorsitzende des Zappa-Fanclubs, Thomas Dippel, zeigte sich «mehr als zufrieden» mit dem Urteil. Dippel sagte auf ddp-Anfrage, er sei «heilfroh», dass es nicht zu einem Verbot des von dem Fanclub organisierten Festivals «Zappanale» gekommen sei. Dieses hätte «jahrelange ehrenamtliche Arbeit zunichte gemacht».
Dippel sagte weiter, das Gericht habe erkannt, dass der Fanclub mit der «Zappanale» keine wirtschaftliche Gewinne erzielen wolle. «Es geht uns darum, die Musik von Frank Zappa am Leben zu halten und junge Menschen für sie zu begeistern», sagte Dippel.
Frank Zappa war als Kind sizilianischer Einwanderer in die USA gekommen, er starb im Dezember 1993 im Alter von 52 Jahren. Zu Lebzeiten hatte er rund 60 Alben veröffentlicht. Das Musikfestival Zappanale war 1990 zum ersten Mal veranstaltet worden, mittlerweile besuchen jährlich bis zu 8000 Menschen die Veranstaltung.