Hauptrubrik
Banner Full-Size

3.7.: film und medien aktuell +++ film und medien

Publikationsdatum
Body

Straßburg: West-Eastern Divan Orchestra unter Daniel Barenboim live aus Amman auf arte +++ Mainz/Hamburg: ZDF erringt Erfolg für Freiheit der Berichterstattung


Straßburg: West-Eastern Divan Orchestra unter Daniel Barenboim live aus Amman auf arte
Straßburg (ddp). Der Kultursender Arte überträgt am 11. August live das Konzert des West-Eastern Divan Orchestra unter der Leitung von Daniel Barenboim aus Amman. Auch in diesem Sommer setzt der Dirigent sein einzigartiges Projekt für den Dialog zwischen den Völkern mit Konzerten im Nahen Osten fort und folgt einer Einladung der jordanischen Hauptstadt, wie der Sender am Mittwoch in Straßburg mitteilte. Auf dem Programm steht die Sinfonie Nr. 5 c-moll, op. 67 von Ludwig van Beethoven.
Im römischen Amphitheater erklingt dem Sender zufolge außerdem der erste Akt aus der «Walküre»: Waltraud Meier singt die Sieglinde, Simon O´Neill die Rolle des Siegmund und John Tomlinson gibt den Hunding.
In der Pause plant Arte Interviews mit Barenboim und Orchestermitgliedern. Die Moderation übernimmt Andrea Fies. Um 22.30 Uhr zeigt Arte dann die lange Fassung der Musikdokumentation «Wir können nur den Hass verringern - Daniel Barenboim und das West-Eastern Divan Orchestra» von Paul Smaczny.


Mainz/Hamburg: ZDF erringt Erfolg für Freiheit der Berichterstattung
Mainz/Hamburg (ddp). Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, darf weiter behaupten, Linke-Fraktionschef Gregor Gysi habe als Anwalt in der DDR «wissentlich und willentlich» über den Regimekritiker Robert Havemann berichtet. Wie das ZDF am Mittwoch in Mainz mitteilte, ist Gysi mit zwei Eilanträgen gegen den Sender wegen entsprechender Äußerungen Birthlers in einer ZDF-«heute journal»-Ausgabe im Mai gescheitert. Nachdem das Landgericht Mainz bereits den Gegendarstellungsantrag zurückgewiesen habe, sei jetzt Gysis Unterlassungsanspruch durch das Landgericht Hamburg in erster Instanz abgewiesen worden.
Birthler hatte sich in der ZDF-Sendung zu neuen, von ihrer Behörde herausgegebenen Dokumenten zur Bespitzelung Havemanns geäußert. Gysi ist der Auffassung, diese Dokumente böten keinerlei Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit der Stasi.
In seiner Begründung bescheinigt das Landgericht Hamburg nach Senderangaben dem ZDF ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Äußerungen Birthlers im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung. Das Persönlichkeitsrecht Gysis als bekannter Politiker müsse deshalb gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Der geäußerte Vorwurf sei zwar schwerwiegend, jedoch böten sorgfältig recherchierte Verdachtsmomente hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der geäußerte Verdacht zutreffe. Zudem ist laut Landgericht der Sachverhalt ausgewogen dargestellt und Gysi angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden.
ZDF-Chefredakteur Brender sagte, «Gregor Gysi hat versucht, die freie Berichterstattung des ZDF zu behindern. Das ist ihm nicht gelungen».
Gysi hat gegen die Gerichtsentscheidungen «sofortige Beschwerde» eingelegt, wie ein Linke-Fraktionssprecher in Berlin mitteilte.