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Böhmer: Onlineangebot von ARD und ZDF muss unverwechselbar sein

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Magdeburg (ddp-lsa). Öffentlich-rechtliche Internetangebote müssen nach Ansicht von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) unverwechselbar sein.


Der Regierungschef betonte am Montag bei einem Treffen mit den ARD-Intendanten in Magdeburg, dass der zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlichen Programme kein «Stoppschild» sei, gleichwohl «aber ein ernst zu nehmendes Signal, das zumindest in einigen Bereichen ein weiterer Zuwachs nur noch begrenzt möglich ist.»

Nicht alles, was technisch machbar sei und die Nutzer erfreuen könne, müsse zwangsläufig auch zugelassen und finanziert werden. Ziel müsse es sein, zu einer Lösung zu kommen, die sowohl gegenüber dem Bundesverfassungsgericht wie der EU-Kommission Bestand habe.

Böhmer sprach sich dafür aus, dass sich die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter bei den nicht sendungsbezogenen Telemedien vor allem auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur konzentrieren. Damit seien sie schon «auf den ersten Klick unverwechselbar mit privaten Angeboten.»

Bei allen Texten müsse sehr viel stärker der Bezug auf eine konkrete Sendung gewahrt werden. «Die deutsche Medienlandschaft lebt von der Ausgewogenheit privater und öffentlich-rechtlicher Angebote. Diese Ausgewogenheit werden wir auch künftig garantieren», sagte der Ministerpräsident.

Die Bundesländer wollen den Online-Aktivitäten von ARD und ZDF klare Grenzen setzen. Die Ministerpräsidenten haben sich in der vergangenen Woche auf entsprechende Vorgaben geeinigt. So sollen die Inhalte der Internetangebote grundsätzlich «sendungsbezogen» sein. Eine endgültige Entscheidung über den Vertrag wurde noch nicht getroffen.