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Dresden: Aufführungsverbot für "Die Weber" bleibt

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Die Aufführung der umstrittenen Dresdner Inszenierung von Gerhart Hauptmanns "Die Weber" bleibt verboten. Das Staatsschauspiel Dresden scheiterte heute am Landgericht Berlin mit einem Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung.

Diese hatte der Verlag Felix Bloch Erben (Berlin) als Inhaber der Bühnenrechte erwirkt. Beide Parteien wollen sich aber über umstrittene Passagen einigen und nahmen Gespräche auf. Der Verlag sieht seine Urheberrechte durch die umfassenden Textänderungen verletzt. Das Staatsschauspiel hatte sich vor dem Berliner Landgericht gegen ein Aufführungsverbot gewehrt, das der Verlag als Inhaber der Bühnenrechte per einstweiliger Verfügung erwirkt hatte.

Bei der Verhandlung ging es darum, ob das Theater die Textänderungen, die 20 von 46 Seiten ausmachen, dem Verlag hätte vorlegen müssen. Regisseur Volker Lösch hatte dem Drama (1893/1894) einen "Chor der Arbeitslosen" hinzugefügt, in dem Politiker und die TV-Moderatorin Sabine Christiansen beschimpft werden. Zwar sei das Konzept der Inszenierung abgestimmt worden, der in Folge einer mündlichen Absprache unterzeichnete Vertrag enthalte aber keine allgemeine Änderungsbefugnis, befand die Vorsitzende Richterin Christel Hengst. Gegen das Urteil kann innerhalb von vier Wochen Berufung eingelegt werden. Mit der schriftlichen Fassung des Richterspruchs sei frühestens in der kommenden Woche zu rechnen, sagte eine Sprecherin.

Bühnenvereins-Direktor Bolwin kritisierte den Beschluss als "äußerst fragwürdig". Erkennbare Textergänzungen müssten am Theater zulässig sein, um einen aktuellen Bezug zu schaffen. Schauspiel-Intendant Holk Freytag kündigte an, die Bühne werde weiter gegen das Verbot vorgehen, erklärte aber auch: "Wenn es uns nicht gelingt, die Aufmerksamkeit von zwei oder drei Sätzen wegzunehmen und das Ganze der Aufführung ins Blickfeld zu rücken, dann nehmen wir halt diese Sätze raus." Gegenüber MDR FIGARO sagte Freytag, mit dem Urteil würde die lange Tradition des deutschen Regie-Theaters kaputt gemacht.

(Quellen: orf.at, mdr.de)