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Kabinett entscheidet über EU-Richtlinie zum Kunstverkauf

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Berlin (ddp). Beim Weiterverkauf von Kunstwerken können bildende Künstler künftig auch dann an den Erlösen teilhaben, wenn der Verkauf im europäischen Ausland stattfindet. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes.


Nach dem Kabinettbeschluss soll die EU-Richtlinie über das «Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes» in nationales Recht umgesetzt werden.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) begrüßte den Beschluss des Bundeskabinetts. «In der Vergangenheit bestanden durch die unterschiedliche Rechtslage in Europa Nachteile für den deutschen Kunstmarkt und damit mittelbar auch für die Künstler», sagte er. Mit der Umsetzung der «Folgerechtsrichtlinie» in allen Mitgliedstaaten der EU werde dieses Ungleichgewicht im europäischen Kunsthandel beseitigt.

Wichtige Kunstmärkte wie Großbritannien und Österreich hätten bisher kein Folgerecht gekannt. Deutsche Künstler, deren Werke in diesen Ländern weiterveräußert wurden, hätten daher keine Vergütung bekommen. Dies werde sich nach Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten ändern.