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Berlin (ddp). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Entwurf des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG) zugestimmt. Damit würden bessere Rahmenbedingungen für die Filmwirtschaft gesetzt, betonte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) im Anschluss. Er sei überzeugt, dass die Novelle dazu beitrage, die Qualität deutscher Filme weiter zu fördern und die Vielfalt der Kinolandschaft zu erhalten.
Die Novelle soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten und trägt laut Neumann unter anderem den neuen digitalen Filmverwertungsformen, der schwierigen Situation der Kinos und der immer größeren Bedeutung der Filmvermarktung Rechnung. Besonderes Augenmerk lege das neue Gesetz darauf, qualitativ hochwertige Filme und Drehbücher zu unterstützen.Erhalten blieb in der Novelle die Sperrfrist für die Weiterverwertung von Kinofilmen auf DVD von sechs Monaten. Die Sperrfristen für die Ausstrahlung im Bezahlfernsehen wurde von 18 auf 12 Monate gekürzt, die Ausstrahlung im frei empfangbaren Fernsehen kann nun nach 18 statt der bislang gültigen 24 Monate nach Kinostart erfolgen. Durch einen Beschluss des Präsidiums können diese Fristen teilweise verkürzt werden.
Zudem werden Anbieter neuer Dienste als Beitragszahler für die Finanzierung der Filmförderung herangegzogen. Gleichsam können sie auch Fördermittel beantragen. Zu der neuen Zahlergruppe gehören unter anderem Video-on-Demand-Anbieter und Vermarkter von Programmpaketen.