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Länder einig über Reform des Jugendschutzes in den Medien

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Nach langen Verhandlungen haben sich die Bundesländer auf Eckwerte für eine Reform des Jugendschutzes in den elektronischen Medien geeinigt. Die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich darauf, die verschiedenen Bundesgesetze in einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammenzufassen.

Berlin (ddp)., wie der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), mitteilte. Damit würde die Zersplitterung der Zuständigkeiten bei der Medienaufsicht beendet, die von Praktikern in der Vergangenheit heftig kritisiert worden war.

Die Reform sieht nach Becks Worten vor, dass die Zuständigkeit für alle elektronischen Medien (zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk, Internet) auf die Länder übertragen wird. Die Länder werden hierzu einen übergreifenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erarbeiten. Bisher wird bei der Medienaufsicht zwischen Rundfunk, Mediendiensten und Telediensten unterschieden. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass Fernsehsendungen mit ergänzenden Angeboten in Videotext und Internet von bis zu drei unterschiedlichen Prüfstellen unter die Lupe genommen werden. Als ein weiteres Ziel der Reform nannte Beck, dass die Medienaufsicht "gestrafft" und die Selbstkontrolle der Medienveranstalter gestärkt werden solle. Die Einigung war nach den Worten des SPD-Politikers bis zuletzt wegen des Widerstands aus Bayern fraglich. So habe der Freistaat die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle zur Indizierung von Telemedien kritisiert. Hier sei es Rheinland-Pfalz gelungen, einen Kompromiss zu vermitteln, der sicherstelle, dass Entscheidungen von Länderbehörden auch im Indizierungsverfahren beachtet würden.

Beck betonte, dieser Reform des Jugendschutzes müssten weitere Reformschritte in anderen Bereichen der Medienordnung folgen. Die Ministerpräsidenten der Länder hätten ihre Bereitschaft dazu bereits im Oktober 2001 bekundet.