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Dresden (ddp-lsc). Die Wettiner haben offenbar neue Rückforderungen an Sachsen gerichtet. Einem Bericht der «Dresdner Morgenpost» (Dienstagausgabe) zufolge hat das einstige Herrschaftshaus vor wenigen Wochen Anspruch auf etwa 30 Skulpturen erhoben.
Dies hätten dem Blatt indes weder die Staatsregierung noch der Wettiner-Anwalt Gerhard Brand noch die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden bestätigen wollen. Das Finanzministerium habe auf «laufende Verhandlungen» verwiesen, deretwegen man zu einzelnen Fragen keine Stellung nehmen wolle.Zuvor hatten die Wettiner die Herausgabe von 139 Gemälden gefordert. Dabei beriefen sie sich auf eine Öffnungsklausel im Vertrag mit Sachsen von 1999, die Nachforderungen bei Kunstgegenständen möglich macht, für deren Existenz es damals noch keine Hinweise gab.
Im Mai hatte die Staatsregierung eine Wettiner-Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese sollte Verhandlungen vorbereiten und dazu unter anderem prüfen, welche der von den Wettinern verlangten Exponate unstrittig zu ihrem 1945 ohne Entschädigung enteigneten Privateigentum gehören.
Laut «Dresdner Morgenpost» haben die Kunstsammlungen inzwischen beim Freistaat beantragt, jedes einzelne ihrer etwa 1,2 Millionen Kunstwerke von einer eigens dafür berufenen Projektgruppe auf seine Herkunft hin untersuchen und inventarisieren zu lassen. Für diese Aufgabe sei von den Kunstsammlungen ein Betrag zwischen 10 und 20 Millionen Euro errechnet worden.