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Dissonanzen beim Musikunterricht

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Private Musikschulen bilden fast die Hälfte der Musikschüler aus, finanziell sind sie aber im Nachteil
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Potsdam. Zwei Zahlen sorgen bei Martin Behm für Fassungslosigkeit und gesteigerte Sprechgeschwindigkeit: 5,2 Millionen Euro und 19 Prozent. Die erste Zahl beschreibt die Förderung, die jedes Jahr vom Land Brandenburg an anerkannte Musikschulen geht – dazu kommt noch kommunale Förderung. Die 19 Prozent sind der Umsatzsteuersatz, den private Musikschulen und -lehrer nur unter bestimmten Bedingungen erstattet bekommen.

Martin Behm ist im Landesverband Brandenburg des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) aktiv, er ist dort Schatzmeister. Außerdem führt er die private Musikschule Bertheau und Morgenstern, die Standorte in Potsdam, Michendorf (Potsdam-Mittelmark), Berlin, Falkensee und Nauen (beide Havelland) hat. „Wir haben in den Neunzigerjahren in Brandenburg Pionierarbeit geleistet“, sagt er. „Da haben wir mit jeder Menge Gegenwind vor allem im ländlichen Raum für die Versorgung gesorgt.“ Bundesweit werden 43 Prozent aller Musikschüler privat unterrichtet, in Brandenburg liege die Quote zwischen 40 und 50 Prozent, so Behm. An den öffentlichen Musikschulen wurden 2018 insgesamt 47.150 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Zahl der privat unterrichteten Schüler dürfte ähnlich hoch sein.

Es sind also mehrere zehntausend Kinder und Jugendliche, die jedes Jahr bei privat angestellten oder selbstständigen Musiklehrern am Klavier, an der Gitarre oder an einem anderen Instrument ausgebildet werden. Die Kosten dafür sind nicht gering: 70 Euro kostet der Unterricht im Monat für wöchentliche dreißigminütige Unterrichtsstunden, bei den öffentlichen Schulen sind es zwischen 45 und 50 Euro. Das Land aber fördert nur anerkannte Musikschulen. Das Problem aus Behms Sicht: Laut Brandenburgischem Musik- und Kunstschulgesetz dürfen nur gemeinnützige Musikschulen Förderung bekommen, gewinnorientierte Institutionen haben keine Chance auf Zuschüsse. „Wenn ich über Jahre ein Unternehmen aufgebaut habe, kann man nicht plötzlich die Gemeinnützigkeit anstreben“, sagt Martin Behm. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verweist auf den Fokus auf wirtschaftliche Interessen an den privaten Schulen. „Das hat zur Folge, dass es beispielsweise meist weniger Möglichkeiten einer speziellen Talente-Förderung gibt als an öffentlich geförderten Musikschulen“, teilte das Ministerium mit. „So werden rund 90 Prozent der brandenburgischen Preisträgerinnen und Preisträger des Landes- und Bundeswettbewerbes ,Jugend musiziert‘ an öffentlich geförderten Musikschulen ausgebildet.“

Wettbewerbsverzerrung werfen die privaten Musiklehrer und -schulen dem öffentlichen System vor. Die öffentlichen Schulen könnten ihren Lehrer höhere Honorare zahlen. „Dabei wird diese Förderung unabhängig vom Einkommen der Eltern ausgeschüttet“, kritisiert Behm. So wären die privaten Schulen nicht konkurrenzfähig. Denn durch die stetig steigenden Schülerzahlen kämpfen die Schulen um Musiklehrer. An der BTU in Cottbus gibt es jährlich nur 15 Absolventen für alle Instrumente, die würden ihnen schnell abgeworben, so Behm.

Neben der Förderung, die in Brandenburg zu 40 Prozent und damit in einer Höhe von etwa 20 Millionen Euro durch die Kreise getragen wird, ist auch die Umsatzsteuerbefreiung ein Streitpunkt. Das Ministerium teilt dazu mit: „Private nicht gemeinnützige Musikschulen sowie selbständige Musikpädagoginnen und -pädagogen können beispielsweise eine Umsatzsteuerbefreiung erlangen, wenn sie etwa mit ihren Unterrichtsangeboten ordnungsgemäß auf einen Beruf oder bestimmte Prüfungen vorbereiten.“ Behm erzählt von Fällen, in denen Anträge auf Umsatzsteuerbefreiung jahrelang nicht bearbeitet wurden. Das könne das Aus für eine Musikschule bedeuten, denn plötzlich stünden die Betriebe oder Privatpersonen mit hohen Beträgen an Steuerschulden da. „Es ist stressig für Lehrer, die nicht wissen, wie es weitergeht.“

Auf Anfrage des DTKV nahmen auch die Parteien Stellung – dort war die Unterstützung für die privaten Musikpädagogen eher verhalten. Lediglich FDP und BVB/Freie Wähler halten eine Gleichstellung von privaten und öffentlichen Musikschulen für sinnvoll. Die SPD verwies auf das Evaluierungsverfahren, in dem sich das 2014 novellierte Musik- und Kunstschulgesetz derzeit befindet. Die Grünen lehnen eine Gleichstellung ab, da Kinder aus finanzschwächeren Haushalten gefördert werden müssten: „Wir empfehlen privaten Musikschulen, die eine Förderung anstreben, sich um eine staatliche Anerkennung zu bemühen.“

 

 

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