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Kulturpolitik ist auch Gesellschaftspolitik

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Die Bundesdelegiertenversammlung des DTKV entscheidet über wichtige Zukunftsthemen
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Am 25. April trafen sich die Ländervertreter im Bechstein Centrum Berlin zur diesjährigen Delegiertenversammlung des Deutschen Tonkünstlerverbands e.V. Nach der Begrüßung durch Dr. Adelheid Krause-Pichler, der Vorsitzenden des gastgebenden Landesverbands und Vizepräsidentin des Deutschen Tonkünstlerverbands hob Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrats sowie Geschäftsführer des Deutschen Musikrats – und langjähriges Tonkünstlerverbands-Mitglied – in seinem Grußwort die Bedeutung der Vernetzung hervor, die den DTKV durch seine Vielgliedrigkeit auszeichnet und der damit einen wesentlichen Faktor im Deutschen Musikleben darstellt.

Er gab den Delegierten die Erkenntnis mit, dass Kulturpolitik immer auch Gesellschaftspolitik ist und dass die leider oft bei Musikberufen zu beobachtende Diskrepanz zwischen aufwändiger Ausbildung und allzu geringer Honorierung überwunden werden muss. Höppner vergaß auch nicht als sein „ceterum censeo“ eindringlich auf die Gefahren des transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) für das gesamte Kultureben hinzuweisen, zumal nach wie vor in den Verhandlungen jede demokratische Transparenz fehlt. Der DTKV hat sich hier ja bereits eindeutig positioniert und in der Linie des Deutschen Kultur- und des Deutschen Musikrats eingereiht.

 

Mustervertrag für Honorar-Lehrer

Thematisch im Mittelpunkt der Versammlung stand diesmal der umstrittene Mustervertrag, den der DTKV mit dem Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen e.V. (BDPM) abgeschlossen hat. Ekkehard Hessenbruch, 2. Vizepräsident des DTKV, der gemeinsam mit drei Juristen federführend für die Ausarbeitung des Mustervertrags verantwortlich zeichnet, konnte klarmachen, dass hier Mindeststandards eines freiberuflichen Arbeitsverhältnisses an einer privaten Musikschule geregelt werden, die gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen vielfach eine deutliche Verbesserung darstellen, zum Beispiel dass ein Lehrer auch die vereinbarten Stunden bezahlt bekommt und nicht bei Unterrichtsausfall wegen Krankheit oder Schulfahrt der Schüler auf sein Honorar verzichten muss. Die Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit ist hier das juristische Problem und man war sich einig, dass damit nicht die prekären Situationen vieler freiberuflicher Musikpädagogen gelöst werden können und Verbesserungen wünschenswert sind. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Mustervertrag handelt, der nicht verpflichtend ist und von den Vertragspartnern in allen Punkten modifiziert werden kann. Als vorrangig und erstrebenswert betrachtet der DTKV aber nach wie vor „ordentliche“ Angestelltenverhältnisse für Musikschullehrer. Der Antrag, den Vertrag von der Website des DTKV zu nehmen und dessen Empfehlung an seine Mitglieder zurückzuziehen, fand im Plenum keine Mehrheit. Um Missverständnisse zu vermeiden: Dieser Mustervertrag ersetzt nicht den DTKV-Unterrichtsvertrag für Privatmusikunterricht, den freiberufliche Musikpädagogen nach wie vor mit ihren Privatschülern abschließen können. Ekkehard Hessenbruch berichtete des Weiteren von „ConImpeto“, dem neuen Ideenwettbewerb von „Jugend musiziert“, für den er sich stark gemacht hat. Teilnehmer des Bundeswettbewerbs können sich mit eigenen Konzertformaten bewerben. Die Preisträger werden gecoacht und bekommen eine Patenschule vermittelt, in der sie bei der Durchführung ihres Konzertformats durch ein „Schüler- Manager-Team“ unterstützt werden.

 

Online-Musiklehrersuche

Ein weiteres Thema war die bundesweite Online-Musiklehrersuche. Darüber, dass diese – erweitert um eine allgemeine Musiker-Such-Funktion – grundsätzlich Sinn ergibt, gab es weitgehend Einvernehmen, auch wenn mittlerweile viele Landes- und Regionalverbände eigene Angebote in dieser Richtung eingerichtet haben und deshalb sich hier nicht oder nur in bestimmten Segmenten beteiligen wollen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Je umfangreicher das Portal ist, um so weiter wird es in den Suchmaschinen noch vorne rücken und auch unsere Corporate Identity schärfen. Verbände, die noch keine Online-Musiklehrersuche haben, können sich preiswert anschließen und in den Randgebieten der Regionen und Länder wird man hier Musiklehrer auch grenzüberschreitend finden. Auseinander gingen die Vorstellungen über die Ausstattung einer solchen Online-Suche, die von einer funktionsgerechten Minimallösung bis zur komplexen Firmensoftware reichten, die gleichzeitig die Mitgliederverwaltung bedienen könnte, was selbstverständlich auch eine Frage der Kosten und Nachfolgekosten ist. Auf Skepsis stieß die Idee, diese Website von den Mitgliedern selbst einpflegen zu lassen. Das wäre zwar kostengünstig, hat aber schon mal nicht funktioniert. Um die Fragen zu klären, beschloss die Mitgliederversammlung, einen Ausschuss einzusetzen und bis zu einer Lösung die entsprechenden Websites der Landes- und Regionalverbände auf der Homepage des Bundesverbands zu verlinken.

 

Resolution zum Ganztagsunterricht und Förderung des Singens

Die Forderungen zum Thema „Musik in der Ganztagsschule“ der Länderkonferenz im vergangenen November wurden unter Federführung der Ländersprecherin Friederike Leithner in einer Resolution zusammengefasst und nun der Bundesdelegiertenversammlung vorgestellt. Es geht hier grundsätzlich darum, bei der Ausgestaltung des schulischen Ganztags auch eine qualitativ hochstehende musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Die Resolution soll helfen, das Bewusstsein der Schulleiter, Schulbehörden und Eltern für die Bedeutung eines guten musikalischen Angebots, das nur erfahrene und ausgebildete Musikpädagogen gewährleisten können, zu schärfen. Da Schule und Ganztagsbetreuung Angelegenheit der Länder und Gemeinden, beziehungsweise der Schulleitung ist, werden bei der Verbreitung und Umsetzung der Resolution vor allem Länder- und Regionalverbände gefordert sein. Wenn es um musikalische Bildung im Allgemeinen geht, ist Singen die Basis. So ist es Dr. Adelheid Krause- Pichler zu verdanken, dass Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Schirmherrschaft über den DTKV Bundeswettbewerb „Familien singen“ übernommen hat. Auch für DTKV Präsident Cornelius Hauptmann, der selbst auf eine internationale Karriere als Sänger zurückblicken kann, ist Singen mit Kindern in Familie, Kita und Schule ein Hauptanliegen. In seiner „Empfehlung zum Umgang mit weihnachtlichem Kulturerbe“ soll darauf gedrungen werden, Weihnachtslieder wie auch andere Volks- und Kinderlieder mit christlichem Bezug im Sinne des Übereinkommens der UNESCO vom Oktober 2003 (§1, Artikel 2) als „immaterielles Kulturerbe“ zu pflegen und nicht aus vorauseilender oder besorgter Prävention, etwa muslimische Kinder könnten Schaden nehmen oder deren Eltern Einwände haben, darauf zu verzichten, wie es mancherorts geschieht. Umgekehrt sollen Lieder oder andere Bräuche, die Mitschülerinnen und Mitschüler aus anderen Kulturkreisen in den Schulverband einbringen, ebenso gepflegt werden. In der Diskussion darüber berichteten erfahrene Praktiker, dass es in ihrem Umfeld keine Probleme gäbe und Kinder mit Migrationshintergrund ebenso gerne Weihnachtslieder sängen und spielten wie deutsche Kinder und auch deren Eltern daran Gefallen fänden. Inhaltlich stimmte die Delegiertenversammlung der Empfehlung zu mit dem Hinweis, dass hier mit äusserstem Fingerspitzengefühl formuliert werden müsse, um nicht ungewünscht in eine politische Ecke gestellt zu werden oder gar aus dieser Ecke Beifall zu erhalten. An die Öffentlichkeit soll dieses Papier aber ohnehin erst, wenn wichtige Kulturverbände in Deutschland – auch muslimische – sich dem anschließen.

 

D-A-CH-Tagung und Notenkopieren

Schatzmeister Wilhelm Mixa verwies im Haushaltsbericht auf das im vergangenen Jahr leicht gestiegene Vereinsvermögen, das allerdings noch nicht wieder seinen Höchststand erreicht hat. Ohne öffentliche Förderung oder Sponsorengelder steht die Finanzierung des DTKV-Bundesverbands auf tönernen Beinen. Vor diesem Hintergrund macht die Satzungsergänzung Sinn (§ 5 (4)): „Die Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied kann von juristischen Personen erworben werden, die die Zwecke des Vereins fördern. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht. Über die Aufnahme und Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet das Präsidium.“ Dieses Jahr wird die D-A-CH-Tagung wieder den Haushalt strapazieren, da sie jeweils vom gastgebenden Land finanziert wird und heuer entsprechend dem dreijährigen Turnus wieder in Deutschland stattfinden wird: vom 25. bis 27. September in Kloster Banz zum Thema „Die Rolle des freischaffenden Musikers/ Solisten für Kultur und Gesellschaft“. Vom Stand der Vorbereitungen berichtete Dr. Adelheid Krause-Pichler. Früher bereits gescheiterte Verhandlungen über legales Kopieren von Musiknoten für freiberufliche Musiklehrer und Musiker sollten wieder aufgenommen werden, zumal der Verband Deutscher Musikschulen e.V. (VDM) eine entsprechende Vereinbarung mit der VG Musikedition unterzeichnet hat. Dieser Vertrag ist für den DTKV so nicht übertragbar. Dennoch soll man nichts unversucht lassen, Kopieren, das unverzichtbar für einen spontanen und kreativen Musikunterricht sowie für die Musizierpraxis ist, aus der Illegalität zu befreien. Es ist ein Anliegen des DTKV, Urheber, Herausgeber und Verlage zu schützen und gleichzeitig einen legalen, bezahlbaren und praktikablen Weg für das Notenkopieren zu finden. Das DTKV-Präsidium wird weitere Verhandlungen anstreben. Für eine Diskussion darüber war nicht mehr Zeit, da der Saal für das Preisträgerkonzert des Berliner Landeswettbewerbs „Jugend musiziert“ geräumt werden musste. Als Gäste des Konzerts konnten sich die Delegierten vom hohen Niveau der jungen Musiker überzeugen.

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