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Rede von Prof. Dr. Ingo Zimmermann, Präsident des Sächsischen Musikrates e.V.,

Untertitel
anlässlich der 2. Sächsischen Kulturraumkonferenz am 7. November 2001 im Sächsischen Landtag
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Herbert Wehner meinte einmal, die Wähler legitimierten mit ihrer Stimme die Politiker für all jene Taten, die nach den Wahlen gegen sie unternommen würden. Die Vertreter der Kultur, mit denen vor Wahlen gemeinhin ein pfleglicher Umgang gesucht wird, bekommen nachher aus dem Munde von Politikern schon mal Qualitätsurteile über Kunst und Kultur und Belehrungen über nötige Etatkürzungen zu hören, dass sie sich die Augen reiben. Wer z. B. als Politiker die Auffassung vertritt, Kultur sei ein Minderheitenthema, wird die Vertreter der Kultur ohnehin nur als Lobbyisten, als Verteidiger ihrer eigenen und eher schiefen Interessenlage ansehen. Eine soziale Kulturgesellschaft - ist das noch eine verbindliche Leitvorstellung?

Herbert Wehner meinte einmal, die Wähler legitimierten mit ihrer Stimme die Politiker für all jene Taten, die nach den Wahlen gegen sie unternommen würden. Die Vertreter der Kultur, mit denen vor Wahlen gemeinhin ein pfleglicher Umgang gesucht wird, bekommen nachher aus dem Munde von Politikern schon mal Qualitätsurteile über Kunst und Kultur und Belehrungen über nötige Etatkürzungen zu hören, dass sie sich die Augen reiben. Wer z. B. als Politiker die Auffassung vertritt, Kultur sei ein Minderheitenthema, wird die Vertreter der Kultur ohnehin nur als Lobbyisten, als Verteidiger ihrer eigenen und eher schiefen Interessenlage ansehen. Eine soziale Kulturgesellschaft - ist das noch eine verbindliche Leitvorstellung?Der Mensch sei von Natur aus ein Kulturwesen, sagte Arnold Gehlen. Er ist Schöpfer und Geschöpf von Kultur. So hat es noch nie eine Kultur ohne Musik und Gesang gegeben. Musik durchtönt die Persona, sagt der Musikpädagoge Hans Günther Bastian. Mithin erscheint es schlechterdings unsinnig, von der Kultur als Luxus der Gesellschaft zu reden, Sahnehäubchen im Alltag, schöne, aber nicht notwendige Zugabe zum wirklichen Leben, unter dem dann gewöhnlich das Wirtschaftsleben verstanden wird.

Als wir in den Jahren nach der Wende in Sachsen den Kulturraum-Gedanken entwickelten - ich spreche davon als einer derjenigen, die im November 1992 die Interparlamentarische Arbeitsgruppe bildeten, mit Matthias Theodor Vogt, in der die geistige Vorarbeit für das Zustandekommen dieses Gesetzes geleistet wurde -‚ fühlten wir uns von der Aufgabe in die Pflicht genommen, zur Erneuerung unseres Freistaates die unerlässliche geistige Erneuerung eben dadurch voranzubringen, dass eine freie Entfaltung des Kulturlebens in Sachsen gesichert würde.

Die Bevölkerung unseres Landes hatte sich in der friedlichen Re-volution, die von Leipzig und Dresden ausgegangen war, ihr Selbstbestimmungsrecht zurückerkämpft. „Wir sind das Volk." Und das hieß doch auch: Wir sind das Volk mit der Kultur, wie sie im Ursprungsland der lutherischen Reformation über die Jahrhunderte gewachsen ist und einer Parteidoktrin zuliebe reglementiert und verfremdet wurde. Die Menschen, die sich in kirchlichen Gruppen, privaten Zirkeln und ideenverpflichteten Gemeinschaften dem real-sozialistischen Kulturdirigismus entzogen und widersetzt hatten, waren gleichsam die Träger und Bürgen unserer wahren Kulturtradition. Dass diese Kultur ein Lebenselement in Sachsen ge-blieben war, zeigte sich auch sogleich im Neubeginn des Vereinslebens, an der Vielzahl der Menschen, die in Sachsen durch ihre aktive Mitarbeit in Vereinen, Verbänden, Ensembles und Kantoreien zu einer neuen Blüte des Kulturlebens beitrugen, von der wir heute sprechen dürfen. Das ist Gott sei Dank kein Minderheitenthema, wenigstens in Sachsen nicht.

Wir haben deshalb, wie ich meine, 1993 mit dem Kulturraumgesetz auch einen ideellen Auftrag der friedlichen Revolution erfüllt, auf gut sächsische Weise, mit einem eigenen Gesetz für unser Land, das keinem Vorbild in der Gesetzgebung der alten Bundesländer folgte und ein sächsisches Eigengewächs war. Ich habe in der Aussprache zur 2. Lesung des Kulturraumgesetzes 1993 im Sächsischen Landtag gesagt: „Wir wollen... den Raum der gestalterischen Freiheit, einen menschlichen Lebensraum, der diese Freiheit braucht, sichern und durch dieses Kulturraumgesetz ermöglichen."

Wie es immer mit etwas Neuem ist, das sich auf keine Vorbilder berufen kann: wir mussten Erfahrungen sammeln. Auch ich hatte damals meine Bedenken. Würden die Entscheidungsgremien in den Kulturräumen zu einer konstruktiven Praxis finden? Würden die Sitzgemeinden kultureller Institutionen die ihnen vom Gesetz zugemutete angemessene Beteiligung an den Kosten aufbringen? Würde die zur kommunalen Pflichtaufgabe erhobene Kulturpflege nicht zu sehr auf freiwillige Aufgaben drücken und die neue Pflicht zur ungeliebten Angelegenheit werden lassen?

Die Erfahrungen mit dem Kulturraumgesetz aus den zurückliegenden Jahren sind überwiegend dergestalt, dass wir heute von einer Fortschreibung dieses Gesetzes über den bisherigen Geltungszeitraum hinaus ausgehen können. Auch das Eckpunktepapier des Staatsministeriums der Finanzen vom Herbst dieses Jahres 2001 geht davon aus. Es dämpft freilich die Erwartungen der Vertreter der Kultur, das Land werde sich angesichts der existentiellen Bedeutung der Kultur endlich den erforderlichen finanziellen Ruck geben. In dem Eckpunktepapier heißt es: „Die Kulturförderung kann aus den genannten Gründen von Anpassungsmaßnahmen des Gesamthaushaltes – unter Beibehaltung ihrer prioritären Stellung – infolge der Degression und Befristung der Solidarpaktkomponenten nicht ausgenommen werden, sondern ist proportional an der rückläufigen Entwicklung der disponiblen Mittel bei Land und Kommunen zu beteiligen."

Kein leichtes Deutsch. Die Kulturförderung wird also an der rückläufigen Entwicklung der finanziellen Mittel beteiligt. Beteiligt zu werden, ist ja auch eine Ehre. In diesem Fall eine mehr als zweifelhafte.

Ich ziehe die redliche Gesinnung der Finanzverantwortlichen in unserem Land nicht in Zweifel. Sie handeln nach bestem Ermessen aus ihrer Sicht. Aber das Geld ist nicht das Sakrament unseres gesellschaftlichen Heils. Und die finanzpolitische Sicht darf in Fragen der Kultur uns nicht den Blick auf das Wesentliche ver-stellen.

Kultur, wie alles Lebendige, unterliegt einem ständigen Veränderungsprozess. Auch unser Kulturbegriff verändert sich. Er öffnet sich mehr und mehr. Wir begreifen Dinge als kulturell wertvoll, die man vor Jahren noch nicht unter dem Kulturbegriff erfasst hätte. Das heißt, der Rahmen öffentlicher Verantwortung und Unterstützung für Erscheinungsformen des kulturellen Lebens kann nicht ein für allemal feststehen.

In unserer Kulturszene nimmt deutlich der Trend zum Event zu. Ver-anstaltungen mit außergewöhnlichem und singulärem Charakter werben um die Aufmerksamkeit des großen Publikums. Solche kulturellen, künstlerischen Events sind gewöhnlich nicht ohne Sponsoring machbar. Hier tritt eine quasi privat finanzierte Form von kulturellen Ereignissen in Erscheinung, die etwas Blendendes hat und ihren Reiz nicht verfehlt, gerade nicht bei den öffentlichen Sparpolitikern. Ich lasse einmal beiseite, dass es sich oftmals um nur kaschierte Formen von Mischfinanzierung handelt. Aber es tritt eben eine gewisse Veränderung in der Einstellung zu den traditio-nellen Kulturangeboten ein. Durch das Eventangebot können eigene Vorlieben leichter befriedigt werden, und Kulturansprüche werden scheinbar erfüllt, ohne dass öffentliche Mittel dafür in Anspruch genommen werden.

Mir ist natürlich klar, dass diese Tendenzen der Eventkultur mit Entwicklungen in den gesellschaftlichen Bedürfnissen zusammenhängen, mit Veränderungen im Freizeitverhalten und mit der an-wachsenden Bedeutung des medialen Angebots. Und ich sehe in dem Eventangebot auch überhaupt nichts Verwerfliches, wenn wir uns dadurch das Bewusstsein nicht trüben lassen, dass der Weg unserer Kultur nicht der Weg zu einer Eventkultur sein kann und darf. Museen, Theater, Bibliotheken, Orchester und Musikschulen müssen Aufgabe der öffentlichen Pflege und Erhaltung im Sinne einer sozialen Kulturgesellschaft bleiben. Und wer hier an eine Privatisierung, in welcher Form auch immer, denkt, betreibt letztlich eine Politik des kulturellen Kahlschlages. Eine solche Politik griffe an die Wurzeln unseres kulturellen Lebensverständnisses und müsste zu einem unheilbaren Bruch mit unseren besten Traditionen führen.

Damit bin ich wieder bei den vernünftigen Gründen für die Weiter-entwicklung unseres sächsischen Kulturraumgesetzes. Wir werden für die Fortschreibung gewiss Präzisierungen im Gesetz benötigen. Dazu Vorschläge zu unterbreiten, sehe ich hier nicht als Aufgabe meiner Stellungnahme an. Ich möchte nur zum Ausdruck bringen, dass wir — und damit spreche ich für die Landeskulturverbände in Sachsen – nicht mit einer Schrumpfung des Kulturraumgesetzes zu einem reinen Theater- und Orchestergesetz einverstanden wären. Mit der im geltendem Gesetz geregelten Kulturpflege als Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise und der daraus resultierenden finanziellen Verpflichtung des Freistaates wurde ein Teil der Kulturfinanzierung in Sachsen haushaltsrechtlich als öffent-liche Pflichtaufgabe ausgewiesen. Dadurch wurde unseren kulturellen Einrichtungen staatlicher Schutz gewährt. Dieses Solidarprinzip zur gemeinsamen Erhaltung und Förderung der Kultur von Land und Kommunen gilt es zu verteidigen.

Die Landeskulturverbände von Bibliotheken, Bildender Kunst, Darstellender Kunst, Literatur, Film, Theater und Soziokultur sind für eine Fortführung des Gesetzes auf der Basis des geltenden Ausgleichs- und Solidarprinzips unter Einbeziehung aller Kultursparten. Die Verbände repräsentieren nicht ihre Sparten allein, sondern auch ein erhebliches Praxisfeld das von Neuregelungen im Kulturraumgesetz unmittelbar betroffen ist.

So vertritt mein Verband, der Sächsische Musikrat, als Dachverband die Interessen von 42 am sächsischen Musikleben beteiligten Landesverbänden, Institutionen, Einrichtungen und überregional tätigen Vereinen in den Bereichen des professionellen und des Amateurmusizierens. Er vertritt damit ca. 150.000 Bürgerinnen und Bürger in 2.200 vokalen und instrumentalen Vereinen und Einrichtungen in den sächsischen Städten und Gemeinden.

Wir, die Landeskulturverbände insgesamt, halten eine wirksame Beteiligung der Kulturverbände am Zustandekommen der gesetzlichen Neuregelung aus Kompetenzgründen für geboten. Uns erscheint auch eine deutlichere Aussage zur ausgewogenen und angemessenen Förderung der verschiedenen Sparten im künftigen Gesetzestext als wünschenswert. Eine genauere Definition des Begriffs der „regionalen Bedeutsamkeit von Projekten", die wir für notwendig erachten, sollte spartenspezifisch erfolgen und nicht pauschal. Die Interessen und Probleme freier Träger sind besonders zu berücksichtigen. Wir treten auch dafür ein, die Fachbeiräte verbindlich in die Konventsentscheidungen einzubeziehen und die Beschlüsse der Konvente für die Öffentlichkeit besser nachvollziehbar zu machen.

Wir alle wissen, dass die bisher vorhandenen finanziellen Mittel künftig nicht zur Erfüllung der Aufgaben ausreichen werden. Deshalb unsere dringliche Mahnung an die Politiker, Kultur nicht als Haushaltslast und Konsumfrage mit falschen Wertvorstellungen zu versehen, sondern sie als Investitionsgröße für die Zukunft der Region Sachsen in Europa zu behandeln. Eben deshalb halten wir übrigens auch eine Befristung des neu zu fassenden Kulturraumgesetzes nicht für sinnvoll. Strukturpolitische Entscheidungen zielen auf Langzeitwirkungen. Zeitliche Offenheit brächte den politischen Willen zu dauerhafter Stabilisierung regionaler Kultur klar zum Ausdruck.

Die Zukunft unserer Kultur wird aus unserer Imagination, unserer schöpferischen Vorstellungskraft miterschaffen. Ich vertraue auf die Zukunft unserer Kultur als Zeugnis des schöpferischen Menschengeistes, der Würde und Kreativität des selbstbewussten Individuums. Leisten wir mit der Erneuerung unseres sächsischen Kulturraumgesetzes dazu einen guten Dienst.

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