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Zum Tode von Prof. Dr. h. c. Albert Scharf

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Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. (VBSM) trauert um den Carl-Orff-Medaillenträger Prof. Dr. h. c. Albert Scharf, der sich in herausragender Weise um das Sing- und Musikschulwesen in Bayern verdient gemacht hat.

Prof. Dr. h. c. Albert Scharf ist Ende September 2021 im Alter von 86 Jahren verstorben. Als langjähriger Intendant des Bayerischen Rundfunks trug er mit unermüdlichem Engagement dazu bei, dass sich der Bayerische Rundfunk innerhalb der gro­ßen Vielfalt medialer Angebote als Rundfunkanstalt mit eigener kultureller Qualität und Identität behaupten konnte.

Sein Haus, der Bayerische Rundfunk, hat den Aktivitäten des Verbandes stets größte Beachtung geschenkt: Lückenlose Dokumentationen und Sendungen der Bayerischen Musikschultage zählen ebenso dazu wie permanente Aufnahmen und Sendungen zu einzelnen Musikschulen. Auch bei den Europa-Tagen der Musik des Bayerischen Musikrats, bei denen die bayerischen Sing- und Musikschulen besonders engagiert beteiligt sind, ist der Bayerische Rundfunk ständiger Medienpartner.

Auf dem Bayerischen Musikschultag 2020 im Tegernseer Tal hielt Prof. Dr. h. c. Albert Scharf eine bemerkenswerte Ansprache, in der er auf die vielfältigen Verbindungen zwischen Rundfunk und dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen eingeht. Er betonte, wie wichtig diese Partnerschaft ist, weil sie „der Kultur in diesem Lande dient und der Bayerische Rundfunk sich als Medium und Faktor der Kultur in Bayern versteht“.

Für die Musik, die Musikerinnen  und Musiker und speziell für den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V. steht Prof. Dr. h. c. Albert Scharf für das Fortbestehen der Qualitäten eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der als eine zentrale Aufgabe die Herstellung und Bewahrung der kulturellen Identität Bayerns hat.

Der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen bedankt sich bei Prof. Dr. h. c. Albert Scharf für seine langjährige Unterstützung und sein beispielhaftes Engagement für die Musikschulen.
Aufrichtiges Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen.

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