Dresden - Freie Musikschulen sowie private Musik- und Tanzlehrer können ab sofort Corona-Hilfen beantragen. Bis Ende Juli könnten Anträge über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt werden, teilte das Kulturministerium mit. Rund zwei Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.
«Durch die Pandemie musste in den geförderten Musikschulen in Sachsen und bei zahlreichen freien und privaten Honorar-Lehrkräften sehr viel Unterricht ausfallen», sagte Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU). Dadurch seien sowohl für die Einrichtungen als auch für die Lehrkräfte hohe Einnahmeausfälle entstanden. Mit der Förderung sollten finanzielle Engpässe überbrückt und die Existenz von Anbietern musisch-kultureller Bildung gesichert werden, hieß es.
Bereits 2020 hatte das Ministerium coronabedingte Ausfälle zum Teil ausgeglichen. Mehr als 400 000 Euro wurden an 36 Musikschulen sowie rund 830 000 Euro an gut 1000 freie Anbieter von außerschulischem Musikunterricht gezahlt.