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Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich in der Debatte um die Rechtschreibreform Anfang Juni auf Änderungsvorschläge bei der Getrennt- und Zusammenschreibung verständigt. Diese Empfehlungen wurden nun in schriftlicher Fassung veröffentlicht.
Mannheim (ddp). Dabei geht es um die Zusammenschreibung von Substantiv und Verb, Verb und Verb, Adjektiv und Verb sowie Verbpartikel und Verb. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert die Vorschläge des Gremiums.Demnach heißt es: «Partikel, Adjektive, Substantive oder Verben können als Verbzusatz mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie nur in den Infinitiven, den Partizipien sowie im Nebensatz bei Endstellung des Verbs zusammen.»
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist in weiten Teilen für eine Rückkehr zu den alten Schreibweisen. Demnach würde es wieder leidtun und eislaufen statt Leid tun und Eis laufen heißen. Eine Zusammen- oder Getrenntschreibung ist dagegen zum Beispiel möglich bei achtgeben und Acht geben sowie haltmachen und Halt machen.
Verbindungen aus zwei Verben werden den Angaben zufolge getrennt geschrieben. Beispiele: laufen lernen, arbeiten kommen, baden gehen, lesen üben. Bei Verbindungen mit bleiben oder lassen ist der Rat indes auch für eine mögliche Zusammenschreibung - wie bei sitzen bleiben und sitzenbleiben oder stehen lassen und stehenlassen.
Bei der Kombination Adjektiv und Verb plädiert das Gremium für folgende Schreibweisen: Zusammengeschrieben wird, wenn Adjektiv- und Verbteil zusammen eine neue Gesamtbedeutung bilden - wie in krankschreiben oder freisprechen. Eine Getrenntschreibung ist bei komplexen Adjektiven vorgesehen. Beispiele: bewusstlos schlagen, ganz nahe kommen. Eine Getrennt- oder Zusammenschreibung ist möglich, wenn das Adjektiv ein Ergebnis bezeichnet - wie in blank putzen oder blankputzen und klein schneiden oder kleinschneiden.
Bei Zusammensetzungen mit Verbpartikeln und Averbien richtet sich die Schreibweise den Angaben zufolge auch nach der Betonung beziehungsweise entsprechenden Bedeutung. So kann es sowohl wiedersehen als auch wieder sehen heißen.
Die Beschlüsse des Rates sind Empfehlungen. Änderungen am amtlichen Regelwerk können nur von staatlicher Seite aus erfolgen. Bevor darüber entschieden wird, ist noch eine Anhörung von Verbänden - vor allem aus den Bereichen Schule und Verwaltung - vorgesehen.