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München/Köln (ddp). Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat gegen die RTL-Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» wegen Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro verhängt.
Wie die KJM am Dienstag in München mitteilte, liegt durch mehrere der ausgestrahlten Sendungen eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter zwölf Jahren vor.«Nachdem wir durch die KJM bereits vor der heutigen Sitzung öffentlich vorverurteilt wurden, überrascht uns das Ergebnis kaum», sagte RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer. Über das Ergebnis der KJM-Sitzung sei der Sender lediglich durch eine Pressemitteilung informiert worden. «Wir warten den Bescheid und die Anhörung ab, nach der ein Bußgeld erst festgelegt werden kann.»
Neben dem «herabwertenden Verhalten der Jury» kritisierte die KJM insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Castingauftritte durch RTL. Die Kandidaten würden gezielt lächerlich gemacht und damit dem Spott eines Millionenpublikums ausgesetzt. Dies erfolge zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion. «Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt», sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Dadurch würden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirkten und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausübten.
Aufgrund der wiederholten Verstöße wird nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Die KJM sieht ein Bußgeld in Höhe von 100 000 Euro als angemessen an. Die abschließende Festlegung erfolge nach einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung.
Darüber hinaus wird RTL aufgefordert, entsprechende Clips von Castingauftritten aus den Internet-Plattformen entfernen zu lassen.