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Unstrittige Teile der Rechtschreibreform ab August gültig

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Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 310. Plenarsitzung am 2. und 3. Juni in Quedlinburg unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Johanna Wanka, u. a. mit der Rechtschreibreform befasst. In vier Punkten wird der Umgang mit der Neuregelung beschrieben:

1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichtes an allen Schulen.

2. Am 31.07.2005 endet die Übergangsfrist und die damit verbundene Korrekturpraxis. Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, werden ab dem 01.08.2005 als Fehler nicht nur markiert, sondern auch bewertet. In den Bereichen, in denen der Rat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat, jedoch Änderungsvorschläge zu erwarten sind, wird bei der Bewertung Toleranz geübt. Dies betrifft die Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion. Für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung gilt diese Toleranzklausel ebenso.

3. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlages den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten. In Österreich wird das Österreichische Wörterbuch zugrunde gelegt.

4. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (unter http://www.rechtschreibkommission.de ) und im Buchhandel zugänglich.

Quelle: KMK



Die Rechtschreibreform: Alte und neue Schreibweisen
Quedlinburg (ddp). Die Rechtschreibreform ist seit 1996 beschlossene Sache. Endgültig in Kraft tritt sie am 1. August - jedoch mit Ausnahme noch strittiger Punkte. Dies sind die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Worttrennung am Zeilenende und die Zeichensetzung. Unstrittig sind dagegen die neuen Regeln zur Laut-Buchstaben-Zuordnung, zur Schreibung mit Bindestrich sowie zur Groß- und Kleinschreibung. Die Nachrichtenagentur ddp gibt Beispiele zu den einzelnen Punkten:

GETRENNT- UND ZUSAMMMENSCHREIBUNG: Während es nach alter Rechtschreibung früher «auseinandersetzen», «leidtun» und «eislaufen» hieß, sehen die neuen Regeln die Schreibweisen «auseinander setzen», «Leid tun» und «Eis laufen» vor.

WORTTRENNUNG: Die bisherige Regel, «st» ungetrennt zu lassen, ist laut neuen Regeln aufgehoben. Damit schriebe man nicht mehr «We-ste», sondern «Wes-te». Zudem wird «ck» bei der Trennung nicht mehr durch «kk» ersetzt, so dass es «Zu-cker» statt «Zuk-ker» hieße.

ZEICHENSETZUNG: Laut neuer Rechtschreibung müssen mit «und» oder «oder» verbundene Hauptsätze nicht mehr durch ein Komma getrennt werden. Statt «Der Schnee schmolz dahin, und bald ließen sich die ersten Blumen sehen, und die Vögel stimmten ihr Lied an» hieße es jetzt «Der Schnee schmolz dahin und bald ließen sich die ersten Blumen sehen und die Vögel stimmten ihr Lied an».

LAUT-BUCHSTABEN-ZUORDNUNG: Die neue Regelung will die gleiche Schreibung eines Wortstamms in allen Wörtern einer Wortfamilie sichern. So heißt es künftig «Kuss» statt «Kuß», «Stängel» statt «Stengel» und «nummerieren» statt «numerieren».

SCHREIBUNG MIT BINDESTRICH: Laut neuen Regelungen sind fast immer Schreibweisen mit oder ohne Bindestrich möglich. Während es früher «Kaffee-Ersatz» oder «Shopping-Center» hieß, sind nun sowohl «Kaffeeersatz» als auch «Kaffee-Ersatz», «Shoppingcenter» als auch «Shopping-Center» möglich.

GROSS- UND KLEINSCHREIBUNG: Gemäß der üblichen Großschreibung von Substantiven heißt es künftig «Rad fahren» statt «radfahren», «Pleite gehen» statt «pleite gehen», «der Nächste» statt «der nächste», «heute Mittag» statt «heute mittag».