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Neue Musik-Zeitung - Vor 100 Jahren

Neue Musik-Zeitung – Vor 100 Jahren 

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Vor 100 Jahren: Privatmusikunterricht ein Gewerbe?

Untertitel
Neue Musik-Zeitung, 47. Jg., 2. Juni-Heft 1926
Vorspann / Teaser

Ist es irgendeinem Musikpädagogen schon klar geworden, welche Gefahren in der neuen Verordnung über das Musikunterrichtswesen schlummern? Gefahren auf künstlerischem und steuerlichem Gebiet! Es hört sich im ersten Augenblick schnurrig an: Die Kunst ein „Gewerbe.“ Denn die Musikerzieher, die der Musikkultur dienen, wollen „Künstler“ sein. Durch Urteile aller beteiligten Behörden liegt allerdings der Begriff des Gewerbes soweit fest, daß darunter nicht die „rein wissenschaftlichen und rein künstlerischen Berufe“ fallen. Der Musikpädagoge, der zugleich Musikwissenschaftler ist, wird natürlich das Wissenschaftliche seines Berufes hervorheben, der Musikerzieher aber, der sich in der Hauptsache als Künstler fühlt, wird sich auf das Künstlerische seiner Tätigkeit berufen.

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Es ist unbestreitbar das gute Recht eines jeden Staates, seine Steuerquellen zu suchen, wo er sie findet. Und darum ist es auch nur eine Frage der Zeit, daß Finanzstellen, die nicht wissen, wo das „rein Wissenschaftliche und das rein Künstlerische“ in der Musikpädagogik anfängt und aufhört, einfach zufassen werden und die Entscheidung dann einfach den höheren Gerichten überlassen. Das ist nicht etwa aus dem hohlen Fasse gesprochen, sondern wird nachweisbar heute schon auf dem stammverwandten Gebiet des schöngeistigen Schrifttums verursacht! Also ist Vorsicht geboten.

Geht man vorurteilslos an die Sache heran, so wird man ohne weiteres zugeben müssen, daß eine Stadtpfeiferei ganz gewiß ein Gewerbebetrieb ist. Wenn ferner Musikpfuscher beiderlei Geschlechts gegen Groschenlöhne „Unterricht“ geben, so wird man von „rein wissenschaftlichem oder rein künstlerischem“ Betrieb nicht reden können. Und doch sind solche Kräfte in falsch verstandener Rücksicht nicht „abgebaut“, d. h. einfach ausgeschaltet worden, sondern man hat sie durch Erteilung des „Unterrichtserlaubnisscheins“ mit den gediegenen Musikpädagogen in einen Topf zusammengeworfen, also mit Kulturkräften, die sich über ihre „rein wissenschaftlichen und künstlerischen“ Fähigkeiten und Kenntnisse ausweisen können. […]

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Dr. Waldemar Banke, Neue Musik-Zeitung, 47. Jg., 2. Juni-Heft 1926

Dr. Waldemar Banke, Neue Musik-Zeitung, 47. Jg., 2. Juni-Heft 1926

Text

Obwohl die Steuerfrage selbst für die Unterrichtenden zu einer ernsteren Angelegenheit werden kann, als die meisten ahnen, – weshalb es auch notwendig ist, hier einen Warnruf ergehen zu lassen – so fällt die Sache besonders vom künstlerischen Gesichtspunkt kulturell ins Gewicht. Um was haben die ersten Musikverbände seit Jahrzehnten gekämpft , als um die Heraushebung der Musikpädagogen als führende Musikkulturschicht? Und nun finden sie sich unversehens mit Leuten zusammen auf einer Stufe, die sie als kulturbildende Kräfte unter keinen Umständen anerkennen können.

Was also fehlt, das ist, nochmals gesagt, eine klare und eindeutige Begriffsbestimmung des künstlerischen Pädagogen. Ob dieser, keinesfalls unter die Gewerbe fallende, Beruf außer den „staatlich Geprüften“ und den „staatlich Anerkannten“ auch noch den Teil der übrigen Musiklehrenden umfassen soll, der eine Prüfung durch einen anerkannten Spitzenverband nachweisen kann, das müßte durch öffentliche Erörterung erwogen und in einer Ergänzungsverordnung festgelegt werden. […]

Dr. Waldemar Banke, Neue Musik-Zeitung, 47. Jg., 2. Juni-Heft 1926

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