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Die öffentlichen Musikschulen

Untertitel
Hinweise und Leitlinien des Städtetags zur öffentlichen Musikschule
Publikationsdatum
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Am 30. September 1999 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Städtetags die „Hinweise und Leitlinien zur öffentlichen Musikschule“. Der Deutsche Städtetag ging bei der Ausarbeitung dieser Hinweise davon aus, dass die allgemeine Finanzlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere in den Städten des Ruhrgebiets, in absehbarer Zeit nicht entscheidend zu verbessern sein und durch eine tendenzielle Armut geprägt werden wird. Deshalb sei Sparen angesagt und zwar nicht nur bei den pflichtigen Aufgaben, sondern auch bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Deshalb legt der Deutsche Städtetag Wert darauf, dass eine konstruktive Diskussion über Inhalte und neue Organisationsformen auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung geführt wird (Quelle: Redemansukript vom 23. März 2000 von Raimund Bartella, Hauptreferent Kultur und Musikschulen im Deutschen Städtetag)

Am 30. September 1999 verabschiedete das Präsidium des Deutschen Städtetags die „Hinweise und Leitlinien zur öffentlichen Musikschule“. Der Deutsche Städtetag ging bei der Ausarbeitung dieser Hinweise davon aus, dass die allgemeine Finanzlage der öffentlichen Haushalte, insbesondere in den Städten des Ruhrgebiets, in absehbarer Zeit nicht entscheidend zu verbessern sein und durch eine tendenzielle Armut geprägt werden wird. Deshalb sei Sparen angesagt und zwar nicht nur bei den pflichtigen Aufgaben, sondern auch bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Deshalb legt der Deutsche Städtetag Wert darauf, dass eine konstruktive Diskussion über Inhalte und neue Organisationsformen auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung geführt wird (Quelle: Redemansukript vom 23. März 2000 von Raimund Bartella, Hauptreferent Kultur und Musikschulen im Deutschen Städtetag)Im Folgenden druckt die nmz das Kapitel „Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Msuiskschulen“ aus den oben erwähnten „Hinweisen“ des Städtetags im Originalwortlaut ab.

Um der besonderen Bedeutung des Musikschulwesens Rechnung zu tragen, orientieren sich die Städte an folgenden Leitlinien.

  1. Musikschulen erfüllen eine kultur- und bildungspolitische Aufgabe in den Städten. Musikschulen sind, wie das Bildungssystem insgesamt, eine öffentliche Gemeinschaftsaufgabe, bei der auch die Länder in der Pflicht stehen. Diese sollten sich angemessen an Betriebskosten, überörtlichen Aufgaben sowie Qualifizierungsmaßnahmen beteiligen.
  2. Gleichzeitig sind die Musikschulen aufgefordert, auf sich verändernde gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Rahmenbedingungen zu reagieren. Dies verlangt auch, dass sich die Musikschulen erfolgreich auf einem wachsenden Markt konkurrierender Kultur- und Freizeitangebote positionieren, die Partnerschaft mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen et cetera suchen und mit professionellen Kommunikations- und Marketingstrategien ihre Angebote und Leistungen vermitteln.
  3. Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die über die Sensibilisierung für das Musizieren, die Auseinandersetzung mit Musik und das Erlernen musikalischer Fertigkeiten hinaus einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Musikschulen fördern die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Ausdauer und Konzentration. Sie sind Orte der Integration, des Aufeinanderzugehens, der Öffnung für Unbekanntes und des Miteinanders auch unterschiedlicher sozialer beziehungsweise ethnischer Gruppen sowie Kulturen.
  4. Musikschulen brauchen ein gesichertes schulisches Konzept, um eine qualitätsvolle Musikausbildung zu gewährleisten. Dieses Konzept umfasst nicht nur die Instrumentalmusik mit Konzentration auf jüngere Menschen, sondern darüber hinaus, mit Blick auf ein breites Spektrum von Zielgruppen in der Gesamtbevölkerung, wie zum Beispiel Senioren, weitergehende bildungspolitische, soziale und kulturelle Aufgaben.
  5. Um den Einsatz öffentlicher Mittel so wirksam wie möglich zu gestalten, ist eine aktive Mitwirkung der Musikschulen am Prozess der Verwaltungsmodernisierung unerlässlich. Diese darf aber nicht binnenorientiert bei einer Verbesserung der Ablauforganisation stehen bleiben. Bürgerorientierung ist ein wesentliches Ziel der Verwaltungsmodernisierung und damit auch von den Musikschulen konsequent zu verfolgen.
  6. Notwendig ist ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis zwischen haupt- und nebenberuflichem Personal.
  7. Um die Qualität öffentlicher Musikschulen im oben genannten Sinne zu erhalten, ist eine kommunale Trägerschaft bzw. aktive kommunale Mitverantwortung bei anderer Trägerschaft als Ausdruck des politischen Willens zu dieser Qualität erforderlich.
  8. Die Bezeichnung einer Einrichtung als „Musikschule“ ist untrennbar mit dieser Qualität öffentlicher Musikschulen verbunden. Daher sind Bestrebungen zu unterstützen, die diesen besonderen Wert durch den gesetzlichen Schutz des Begriffs „Musikschule“ sichern wollen. Keineswegs darf dies jedoch die Einrichtung neuer Standards bedeuten.

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