Hauptrubrik
Banner Full-Size

Gericht entscheidet über Theaterstück mit Kinski-Zitaten [Update, 18:00]

Autor
Publikationsdatum
Body

Köln - Im Rechtsstreit um ein Theaterstück mit Zitaten von Klaus Kinski (1926-1991) will das Kölner Landgericht heute (25. Februar 15.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Die Erben des Schauspielers waren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung gegen eine unabhängige Kölner Theaterproduktion vorgegangen.

Die Ex-Frau des 1991 gestorbenen Kinski, Minhoi Laonic, und der gemeinsame Sohn Nikolai Kinski wollten weitere Aufführungen des Ein-Personen-Stücks «Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo» stoppen und hatten auf Unterlassung geklagt. Mehr als ein Drittel des 50-Minuten-Stücks bestehe aus teilweise veränderten Kinski-Zitaten, die Büchern, Interviews oder Talkshows entnommen seien.

Die beklagten Künstler, der Schauspieler Hanno Dinger und der Regisseur Stefan Krause, wiesen die Vorwürfe zurück. Die Verwendung der Zitate sei im Rahmen einer szenischen Collage legitim.

Die zuständige Kammer hatte in der Hauptverhandlung im Januar darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht die Zitierfreiheit im Rahmen der Kunstfreiheit sehr weit gefasst habe. Demnach sei die Nutzung und Bearbeitung von Zitaten ein «Mittel künstlerischer Gestaltung».

Daher schlug die Kammer vor, dass die Theaterproduktion die Erben Kinskis an den Erlösen der Aufführungen beteiligen sollten. Dies lehnten die Erben ab. Die beklagte Theaterproduktion hatte angegeben, dass sie angesichts des geringen Publikumsinteresses mit «Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo» nur Verluste gemacht habe.

 

[Update 18.00 Uhr:] Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch die Klage der Erben des Schauspielers Klaus Kinski (1926-1991) gegen eine unabhängige Kölner Theaterproduktion wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgewiesen.

Die zuständige Kammer wertete das Stück als «freie Benutzung» der Kinski-Zitate, die damit nicht unter den Urheberschutz fielen. Für das Stück würden die Zitate verändert und in einen neuen Zusammenhang gestellt. Sie dienten somit auch der Auseinandersetzung mit der Person Kinski. Dadurch sei ein neues, selbstständiges Werk entstanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Ort
Autor